Professor bis Hofrat: Wie wird man was in Österreich

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Wer darf sich Konsul, Hofrätin oder Honorarprofessor nennen? Und bleiben einem Titel ewig? Ein kleines Einmaleins der Auszeichnungen.

Professor. Die Jungen Grünen wollten ihn abschaffen, dabei wird er gerade ausgeweitet: Der Professor in der Schule. Lange Zeit war dieser Amtstitel pragmatisierten Lehrern an den höheren Schulen vorbehalten. Seit zehn Jahren gilt diese Verwendungsbezeichnung auch für Vertragsbedienstete. Und das neue Dienstrecht sieht die Bezeichnung für alle Lehrer – auch für jene an den Volksschulen – vor.


Hofrat. Gleich vorweg: Der Hofrat ist ein Titel für Beamte. Er wurde zur Zeit der Monarchie eingeführt und hat sich bis heute gehalten. Beamte, die im Dienst von Bund oder Land stehen, können den Titel erhalten, wenn sie als Akademiker in die höchsten Dienstklassen gelangen – und eine Planstelle frei ist. Der Titel ist also an einen Posten gebunden. Wird dieser verlassen, ist auch der Titel weg – außer, man geht in Pension. Dann darf man sich Hofrat in Ruhe nennen. Wer Beamter ist, aber keinen „Hofratsposten“ innehat, der kann den Titel ehrenhalber vom Bundespräsidenten erhalten („Berufstitel“).


Konsul. Salopp formuliert ist ein Konsul jemand, der Beamtenarbeit im Ausland verrichtet – konkret für Visa oder Pässe zuständig ist. Der Konsul repräsentiert das Konsulat. Meistens sind Konsulate Teile von Botschaften, das muss aber nicht immer der Fall sein.


Ingenieur. Im Alltag wird der Begriff gern allgemein für Vertreter aller technischen Berufe verwendet. Tatsächlich wird der Ingenieur aber verliehen. Und zwar an Absolventen von höheren technischen oder höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten. Die Absolventen müssen drei Jahre (facheinschlägige) Praxis vorweisen – und dann selbst um den Titel ansuchen.


Ehrenprofessor. Unis können diesen Titel (ebenso wie den Ehrensenator oder Ehrenbürger) vergeben. Normalerweise geht der Ehren- oder Honorarprofessor an Lehrende, die sich durch wissenschaftliche Verdienste einen Namen gemacht haben, aber nicht habilitiert sind. Nicht zu verwechseln ist der Ehrenprofessor mit dem Berufstitel Professor. Letzteren kann der Bundespräsident an Persönlichkeiten in Kultur und Wissenschaft verleihen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2017)

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