"I daschieß di": Jäger muss auf Waffen warten

Ein Niederösterreicher drohte damit, seine Jagdwaffen zu missbrauchen.
Ein Niederösterreicher drohte damit, seine Jagdwaffen zu missbrauchen.(c) APA/BARBARA GINDL
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Hat jemand jahrelang gefährlich gedroht, sind acht Monate Beobachtungszeitraum zu kurz.

Wien. Damit, dass seine geschiedene Frau einen neuen Lebenspartner hatte, kam ein niederösterreichischer Jäger gar nicht gut zurecht. „I daschieß di“, „I stich di ab“, „Das Gewehr hab i eh schon geladen“: Mit solchen Drohungen verfolgte er – oft in alkoholisiertem Zustand – seinen Widersacher. Grund genug für die Bezirkshauptmannschaft Amstetten, ein Waffenverbot gegen den Mann zu verhängen.

Er wird noch einige Zeit ohne seine Waffen auskommen müssen: Zwar hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich auf seine Beschwerde hin nach nur acht Monaten den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft aufgehoben; der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat diese Entscheidung aber rückgängig gemacht: Ein Beobachtungszeitraum von nur acht Monaten sei angesichts eines davor über mehrere Jahre bestehenden Konfliktes noch zu kurz, um für sich genommen gesichert eine Prognose stellen zu können, dass der Mann seine Waffen nicht missbräuchlich verwenden werde, so der VwGH (Ra 2017/03/0002).

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