Nationalbank: "Traum-Pensionen" nicht anfechtbar

(c) APA (Hans Klaus Techt)
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85 Prozent Pension des Letztbezugs nach 35 Dienstjahren, hundertprozentige Vererbung des Anspruchs an den Gatten. Die alten Pensionsverträge der Nationalbank sind juristisch nicht zu ändern.

Für eine Pensionsreform in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hat die Notenbankführung ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die massiven Absicherungen der Pensionen durchleuchten sollte. Das Gutachten ist ausgewertet. Fazit: Es gibt kaum Eingriffsmöglichkeiten in Altverträge.

Aus dem Plan von Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny, mit den teuren Pensionen altgedienter Notenbank-Mitarbeiter aufzuräumen, dürfte nichts werden, schreibt der "Standard"

Betroffene haben schon Rechtschutzversicherung

Die Pensionsvereinbarungen seien in Einzelverträgen festgeschrieben, die Belegschaftsvertreter lassen nicht mit sich verhandeln - und an die 800 Betroffene haben sich bereits per Gruppen-Rechtsschutzversicherung für den Kampf um ihre Privilegien gerüstet, so die Zeitung, die nun von "Entwarnung" für die Betroffenen schreibt.

Der Wiener Universitätsprofessor für Arbeitsrecht, Walter Schrammel, habe nach einer Überarbeitung die Endfassung des Gutachtens abgeliefert. Demnach sei die alte Pensionsregelung de facto wasserdicht - und zwar sowohl bei jenen, die bereits im Ruhestand sind als auch bei jenen, die noch aktiv sind.

Zu den Akten gelegt

"Juristisch ist das wohl nicht zu knacken, wir müssen die Verträge erfüllen", wird ein Notenbanker zitiert. Demnächst soll der Generalrat der OeNB mit einem Endbericht zum Thema befasst werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Sache dann endgültig zu den Akten gelegt wird.

Einsparungen an anderer Stelle

Der Hintergrund: Gemäß altem Dienstrecht ("Dienstbestimmungen DB I" für Anstellungen bis 1993; heute hält man bei DB IV, die sich am ASVG orientieren und ein Pensionskassenmodell beinhalten) stehen rund 2000 Notenbankern, von denen noch etwa 600 aktiv sind, großzügige OeNB-Pensionen zu: 85 Prozent des Letztbezugs ab dem 65. Lebensjahr, bei 35 Jahren Dienstzeit ab dem 55. Lebensjahr. In vielen Fällen sind diese Pensionen zu 100 Prozent vererbbar, gelten dann bis zum Tod der Witwe bzw. des Witwers. Für diese von Politik und Rechnungshof (RH) immer wieder harsch kritisierte Altersvorsorge braucht die Nationalbank (OeNB) Reserven.

Wie es weiter heißt, wird in der Bank nun umso mehr mit weiteren Einsparungen an anderen Stellen gerechnet. Bis 2015 wird die Mitarbeiterzahl plangemäß von rund 1000 auf 890 gesenkt - ungeachtet der Aufstockung bei der Bankaufsicht. Der Zeitung zufolge sollen automatische Vorrückungen schwieriger und seltener werden, Einstufungen strenger ausfallen. Mit dem Brauch, Handelsakademiker gehaltsmäßig wie Akademiker einzustufen, werde aufgeräumt. Auf der Bremse sei man auch bei Zulagen.

(APA)

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