Dritte Piste: „Diskussion rechtsstaatlich nicht ungefährlich“

HARALD PERL
HARALD PERLAPA/ROLAND SCHLAGER
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Das Bundesverwaltungsgericht habe genau das getan, wofür es geschaffen wurde: in der Sache entschieden, sagt Präsident Harald Perl.

Durch die ablehnende Entscheidung zur Dritten Piste am Flughafen Schwechat war sein seit 2014 bestehendes Gericht erstmals voll ins Rampenlicht gerückt. Nun wehrt sich Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), gegen die Vorwürfe, die seit Bekanntwerden der Entscheidung im Februar gegen sein Gericht erhoben wurden.

Er habe „mit der öffentlichen Stellungnahme bewusst abgewartet“, bis die Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof eingebracht wurden, begründet Perl sein bisheriges Schweigen. Zwar müsse man natürlich über den Inhalt der Entscheidung diskutieren können. „Aber mich wundert die Diskussion, ob Gerichte über etwa entscheiden sollen, was der Politik zusteht“, sagt Perl. Denn Ziel der Reform im Jahr 2014 sei ganz konkret gewesen, dass die neuen Verwaltungsgerichte anstelle von Verwaltungsbehörden richterlich und unabhängig entscheiden. „Dass nun die Kompetenz des Gerichts angezweifelt wird, erachte ich für rechtsstaatlich nicht ungefährlich“, sagt Perl zur „Presse“. Wenn man so anfange, könne man in letzter Konsequenz jedes Gerichtsurteil in Frage stellen.

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