In Deutschland ist Heiraten künftig erst ab 18 Jahren erlaubt

Symbolbild. Ist einer der beiden Ehepartner nicht 18 Jahre alt, ist die Ehe künftig in Deutschland nicht gültig.
Symbolbild. Ist einer der beiden Ehepartner nicht 18 Jahre alt, ist die Ehe künftig in Deutschland nicht gültig.APA/AFP/ROBERTO SCHMIDT
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Die deutsche Regierung billigt ein Gesetz gegen Kinderehen, mit dem vor allem die Ehen minderjähriger Flüchtlinge ungültig gemacht werden sollen - mit Ausnahmen.

Heiraten wird in Deutschland künftig ausnahmslos erst ab 18 Jahren möglich sein. Das nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Gesetz zum Verbot von Kinderehen sieht die Heraufsetzung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre vor. Bisher können Ehen auch eingegangen werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und die Familiengerichte zugestimmt haben.

Nach dem neuen Gesetz sollen zudem bereits bestehende Ehen grundsätzlich unwirksam sein, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt ist. Dann ist auch keine Aufhebung erforderlich. Ist einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt, soll die Ehe aufgehoben werden. Es könne aber in Härtefällen Ausnahmen geben - auch etwa dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.

Verheiratete minderjährige Flüchtlinge

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind. Im vergangenen Jahr wurde die Zahl von 1.500 solcher Ehen genannt, darunter rund 360 mit Kindern unter 14 Jahren.

Der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: "Heiraten darf erst, wer 18 Jahre ist." In Deutschland dürfe es keine Kinderehen geben. "Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar." Eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage sei insbesondere mit Blick auf im Ausland geschlossene Ehen erforderlich.

Keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile

"Über die Auflösung des Ehebandes hinaus muss immer das Wohl der betroffenen Minderjährigen im Mittelpunkt stehen", fügte Maas hinzu. Deshalb werde gewährleistet, dass die Minderjährigen unmittelbar nach der Einreise in die Obhut des Jugendamtes genommen werden und vom Ehegatten getrennt werden können. Die Betroffenen sollen aber keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile erleiden, wie Maas betonte.

Um das Gesetz gegen Kinderehen hatte die Koalition längere Zeit gerungen. Zuletzt hatten sich Union und SPD beim Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche verständigt. Es soll noch vor der Sommerpause alle parlamentarischen Hürden nehmen.

(APA/AFP)

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