Wahlwiederholung: Grüne verzichten auf Schadenersatz

´GROSSER DIAGONALE SCHAUSPIELPREIS´: VAN DER BELLEN
´GROSSER DIAGONALE SCHAUSPIELPREIS´: VAN DER BELLEN(c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU)
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Die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl und deren Verschiebung haben hohe Kosten verursacht. Trotzdem verzichten die Unterstützer von Alexander Van der Bellen auf rechtliche Schritte. Die FPÖ überlegt noch.

Wien. Während Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit dem Besuch des britischen Thronfolgers Prinz Charles einen ersten Höhepunkt seiner Amtszeit erlebte, ist die juristische Aufarbeitung der Präsidentschaftswahl noch lange nicht abgeschlossen. Die Wiederholung der Stichwahl auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofs sowie die Verschiebung aufgrund technischer Probleme bei den Briefwahl-Kuverts bietet jede Menge Anknüpfungspunkte für Schadenersatzforderungen. Schließlich mussten die beiden Kandidaten – Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer – zwei zusätzliche Wahlkämpfe auf die Beine stellen, außerdem hatten Bund und Gemeinden hohe Kosten für den zusätzlichen Wahltermin.

Mit Forderungen rechnen muss einerseits jene Firma, die schadhafte Kuverts geliefert hat und damit die Verschiebung von Oktober auf Dezember verursacht hat, andererseits jene Beamte und Mitglieder der Wahlkommission, die bei der regulären Stichwahl rechtswidrig vorgegangen sind und damit die Wiederholung ausgelöst haben. Dabei handelt es sich um einen großen Personenkreis: Die Justiz hat Ermittlungen gegen 246 Personen aufgenommen. Unter Verdacht stehen um Beamte von Bezirkshauptmannschaften, die im Alleingang, ohne Wahlkommission, Briefwahlstimmen ausgezählt haben, aber auch Mitglieder der Wahlkommissionen, die diesen Vorgang falsch beurkundet haben.

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