Der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob Karfreitag arbeitsfrei wird – mit weitgehenden Folgen.
Das traditionelle, traditionell kaum hinterfragte Feiertagsregime Österreichs gerät ins Wanken. Ausgerechnet das EU-Höchstgericht muss nun entscheiden, ob Österreich in den Genuss eines 14. Feiertags und dann möglicherweise eines 15. oder 16. kommt.
Der Oberste Gerichtshof lässt den Kollegen in Luxemburg also den Vortritt. Sie sollen eine diffizile Frage klären. Muss der Karfreitag für alle als Feiertag gelten, nicht nur für Mitglieder der evangelischen Kirchen? Stehen allen, die am Karfreitag arbeiten, Feiertagszuschläge zu? Nicht nur juristische Feinspitze warten mit Spannung auf die Entscheidung. Sie kann weitreichende Folgen haben. Nicht nur, dass der jüdische Versöhnungstag mit gewisser Wahrscheinlichkeit für alle arbeitsfrei sein würde. Andere Glaubensgemeinschaften könnten sich durch Nichtgewähren von Feiertagen diskriminiert sehen. Als nächster Feiertag könnte das islamische Opferfest folgen, wer weiß. Österreich wäre endlich wieder bei einem internationalen Vergleich die Nummer eins. Und Feiertagsweltmeister.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2017)