Gerichtsentscheid: Das Kreuz mit dem Karfreitag

An boy kisses a crucifix on Good Friday at Penteli monastery, north of Athens
An boy kisses a crucifix on Good Friday at Penteli monastery, north of Athens(c) REUTERS (Yorgos Karahalis)
  • Drucken

Muss der Karfreitag ein Feiertag für alle sein, nicht nur für die Evangelischen? Das muss nun der Europäische Gerichtshof klären. Die Wirtschaft warnt vor einer Kostenlawine.

Wien. Vom Timing her hätte es perfekt gepasst: Ausgerechnet zu Beginn der Karwoche wurde bekannt, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) in Sachen „arbeitsfreier Karfreitag“ eine Entscheidung getroffen hat. Entsprechend groß war die Nervosität in der Wirtschaft: Ein weiterer Feiertag für alle wäre kontraproduktiv, ließ die Wirtschaftskammer vorsorglich verlauten. Kurz darauf dann die „Entwarnung“: Der Karfreitag, der derzeit nur für evangelische Arbeitnehmer ein gesetzlicher Feiertag ist, wird vorerst (noch) nicht zum freien Tag für alle. In seinem am Montagvormittag veröffentlichten Beschluss entschied der OGH nämlich nicht in der Sache, sondern reichte die heiße Kartoffel weiter. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss nun klären, ob die Sonderstellung der Evangelischen Unionsrecht verletzt.

Geklagt hatte ein konfessionsloser Arbeitnehmer, er wollte Feiertagsentgelt für seine Arbeit am Karfreitag. Beim Erstgericht blitzte er damit ab, das Oberlandesgericht Wien ortete jedoch einen Verstoß gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie und sprach ihm das Extra-Entgelt zu. Der OGH lässt nun den EU-Gerichtshof prüfen, ob das österreichische Arbeitsruhegesetz das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Denn in Österreich ist der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Diese haben an diesem Tag bei vollem Lohnausgleich frei – und damit einen Feiertag mehr als andere Arbeitnehmer. Arbeiten sie am Karfreitag, steht ihnen ein Feiertagsentgelt zu. Sie bekommen also zusätzlich den vollen Stundensatz für die geleistete Arbeitszeit. Jetzt liegt es beim EuGH zu entscheiden, ob das für alle Nichtevangelischen eine Diskriminierung aufgrund der Religion bedeutet.

Österreich kennt 13 Feiertage

Arbeitsexperte Wolfgang Mazal sagte am Montag im Gespräch mit der „Presse“: „Ich bin selbst schon gespannt, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird.“ Es seien noch schwerwiegende methodische Probleme offen, über die es bisher keine Judikatur gebe. Daher begrüße er die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, damit den EuGH zu befassen. Im internationalen Vergleich liegt Österreich mit seinen 13 Feiertagen neben Litauen auf Platz zwei hinter Malta, das 14 Feiertage kennt. Werden Mindesturlaubsanspruch und Feiertage zusammengerechnet, führen Brasilien und Litauen mit 41 Tagen pro Jahr. Österreich und Malta liegen mit 38 Tagen auf Platz sechs und damit im absoluten Spitzenfeld.

Die katholischen Feiertage sind durch das Konkordat festgelegt und gleichsam einzementiert. Der Völkerrechtsvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich ist mit 1. Mai 1934 in Kraft getreten und wurde von Engelbert Dollfuß und Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII., verhandelt. Wobei die Republik Österreich gewissermaßen eine Fleißaufgabe gemacht hat. So sind der Ostermontag und der Pfingstmontag nicht durch das Konkordat erfasst und daher auch nicht völkerrechtlich geschützt. Sollte der EuGH nun bestätigen, dass auch der Karfreitag ein Feiertag für alle sein muss, könnten nicht evangelische Arbeitnehmer, die an diesem Tag gearbeitet haben, für drei Jahre rückwirkend das Feiertagsentgelt beanspruchen.

Auch Jom Kippur frei?

Und möglicherweise müsste auch der Versöhnungstag (Jom Kippur) zu einem freien Tag für alle werden: An diesem haben derzeit nur Angehörige der israelitischen Glaubensgemeinschaft frei. Das steht zwar nicht im Arbeitsruhegesetz, wohl aber in einem 1953 geschlossenen Generalkollektivvertrag zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund. Die Wirtschaft fürchtet eine Kostenlawine: Ein zusätzlicher freier Tag koste sie rund 600 Mio. Euro, sagte Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Abteilung für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer. „Diese Kosten müssten nicht zuletzt beim Personal wieder eingespart werden, und die Arbeit an den übrigen Tagen würde sich verdichten“, warnte er via Aussendung und bekräftigte einmal mehr die Forderung der Wirtschaft nach flexibleren Arbeitszeiten. Auch Peter Haubner, Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, sprach sich gegen einen weiteren freien Tag für alle aus.

DIE TOPLISTE FREIER TAGE

In welchen Ländern es die meisten Feiertage und den längsten Urlaub gibt.

Platz eins: Brasilien und Litauen ex aequo mit jeweils 41 freien Tagen (30 Urlaubs- + 11 Feiertage).

Platz drei: Finnland, Frankreich (je 30+10), Russland (28+12) mit 40 Tagen.

Platz sechs: Österreich (25 + 13) und Malta (24 +14) mit 38 freien Tagen Minimum pro Jahr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

THEMENBILD: KARFREITAG
Wien

Wiens freier Karfreitag

Die UN-Mitarbeiter haben heute frei. Zwei der zehn UNO-Feiertage sind islamisch.
Symbolbild
Religion

Karfreitag: Evangelische Kirche fürchtet um wichtigen Feiertag

Der EuGH muss nun klären, ob die Karfreitagsregelung in Österreich diskriminierend ist. Synodenpräsident Krömer kritisiert, dass im Verfahren die Kirchen nicht angehört werden.
Archivbild
Religion

Karfreitag vorerst kein arbeitsfreier Feiertag für alle

Ein Mann ohne Bekenntnis hatte geklagt, weil er am Karfreitag etwa im Gegensatz zu Protestanten arbeiten muss. Der Fall ging bis vor den Obersten Gerichtshof, der nun sein Verfahren unterbricht und eine Klarstellung vom Europäischen Gerichtshof fordert.
Kommentare

Islamisches Opferfest als Feiertag?

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob Karfreitag arbeitsfrei wird – mit weitgehenden Folgen.
THEMENBILD: KARFREITAG / OSTERN
Wirtschaftsrecht

Urteil: Karfreitag muss Feiertag für alle sein

Feiertagsregelung ist laut OLG Wien diskriminierend.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.