Das Berufsförderungsinstitut Steiermark hat Mitarbeitern das Tragen religiöser Symbole verboten. Nun will man ein Rechtsgutachten abwarten.
Eine Deutschtrainerin aus Graz darf am Berufsförderungsinstitut (BFI) Steiermark nun zumindest vorerst doch mit Kopftuch arbeiten. Das BFI hatte eine Dienstanweisung erlassen, die Mitarbeitern das Tragen religiöser Symbole untersagt. Die als freie Dienstnehmerin am BFI tätige Muslima schaltete daraufhin die Arbeiterkammer ein.
Die Dienstanweisung gelte weiterhin, werde aber derzeit nicht sanktioniert, sagte der Geschäftsführer des BFI, Wilhelm Techt, am Mittwoch dem "ORF". Man warte ab, bis ein von der Arbeiterkammer beauftragtes Rechtsgutachten der Universität Innsbruck vorliege.
In der Praxis bedeute das, dass die Deutschtrainerin weiter mit Kopftuch arbeiten könne, so Werner Anzenberger, Leiter des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer Steiermark. "Wir und auch andere Arbeitsrechtsexperten haben da Zweifel, dass man ihr das verbieten kann, auch im Lichte dieser neueren Judikatur des europäischen Gerichtshofes."
(Red.)