Die UN-Mitarbeiter haben heute frei. Zwei der zehn UNO-Feiertage sind islamisch.
Wien. Während der Oberste Gerichtshof in Wien die Entscheidung über den arbeitsfreien Karfreitag für alle nach Luxemburg abgeschoben hat, haben manche in Wien heute schon frei, auch wenn sie nicht evangelisch sind: die Mitarbeiter der Vereinten Nationen. Der Karfreitag ist einer von insgesamt zehn Feiertagen für die UNO-Angestellten. Am Standort Wien außerdem frei: Neujahr, Ostermontag und Pfingstmontag sowie zu Weihnachten Christtag und Stefanitag. Offizielle Feiertage für UNO-Mitarbeiter sind auch das islamische Opferfest Eid al-Adha und ein Tag für das Fastenbrechen nach dem Ramadan, Eid al-Fitr. Auch der Staatsfeiertag und der österreichische Nationalfeiertag sind frei.
Die UN-Feiertage sind für jeden Standort der Vereinten Nationen unterschiedlich und haben sich über die Jahre auch immer wieder geändert. So wurde 1982 die Regelung abgeschafft, dass Mitarbeiter je nach Staatsangehörigkeit an ihrem eigenen Nationalfeiertag freinehmen können. 1998 kamen die islamischen Feiertage für alle Standorte dazu. In Wien ist die Atomenergiebehörde dafür verantwortlich, die Feiertage – auf Basis der allgemeinen Prinzipien der UNO – festzulegen.
Diwali oder Jom Kippur
Im UNO-Hauptquartier in New York gilt seit dem Vorjahr eine neue Regelung, die ähnlich auch in Wien eingeführt werden wird: Statt zehn fix festgelegter Feiertage gibt es nur noch neun. Einen zusätzlichen Feiertag können sich die UNO-Mitarbeiter dafür selbst aussuchen – zum Beispiel das orthodoxe Weihnachtsfest, das jüdische Jom Kippur, das hinduistische Lichterfest Diwali oder das buddhistische Vesakhfest. Eines bleibt aber gleich: Am Karfreitag wird nicht gearbeitet. (red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.04.2017)