Bankgeheimnis: Die Achse Wien–Luxemburg hält

(c) Michaela Bruckberger
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Finanzminister Pröll blockiert am Dienstag erneut eine Antibetrugsvorschrift. Österreich und Luxemburg sind nun nach Aussagen von Diplomaten anderer EU-Staaten „komplett isoliert“.

BRÜSSEL. Österreich wird beim Ratstreffen der EU-Finanzminister am kommenden Dienstag erneut einen wichtigen Vorschlag zur Bekämpfung des Steuerbetrugs abbremsen, um sein Bankgeheimnis zu bewahren, und dadurch seine Isolation in Fragen der europäischen Steuerpolitik vertiefen.

Auf der Tagesordnung des Ministertreffens steht nämlich der Vorschlag COM/2009/29 der Europäischen Kommission für eine Richtlinie, mit der die Zusammenarbeit der Finanzbehörden Europas verbessert werden soll. Die wichtigste Neuerung wäre ein automatischer Austausch bestimmter Informationen zwischen den Finanzämtern der EU-Staaten, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass Steuergesetze missachtet werden oder eine ordnungsgemäße Besteuerung von Gewinnen und sonstigen Einkünften durch Tricks verhindert wird.

Außerdem soll es einem Staat in der EU nicht mehr möglich sein, den Finanzbehörden eines anderen EU-Staates solche Auskünfte mit dem Hinweis zu verweigern, dass die erwünschten Informationen bei einer Bank oder einem sonstigen Geldinstitut liegen.

„Komplette Isolation“

Das würde das Ende des Bankgeheimnisses in Österreich und Luxemburg bedeuten, weshalb die beiden Staaten am Dienstag verhindern werden, dass sich die Finanzminister auf einen gemeinsamen Zugang einigen können. Damit rückt ein späterer Beschluss der Richtlinie durch die Finanzminister in unbestimmte Ferne.

Österreich und Luxemburg sind nun nach Aussagen von Diplomaten anderer EU-Staaten „komplett isoliert“. Das kann den beiden Ländern zum Nachteil gereichen, wenn sie bei anderen Fragen auf die Unterstützung der übrigen EU-Staaten angewiesen sind.

Denn das ist bereits der zweite Rechtsakt zur Betrugsbekämpfung, den die beiden binnen drei Wochen blockieren. Beim Finanzministertreffen am 20.Oktober verhinderten sie den Abschluss eines solchen Abkommens mit Liechtenstein. Grund dafür ist, dass in der EU für die Besteuerung von Zinserträgen der automatische Informationsaustausch ab jenem Zeitpunkt gelten wird, da die EU solche Antibetrugsverträge mit Andorra, Monaco, San Marino, der Schweiz und Liechtenstein geschlossen hat. Das Abkommen mit Vaduz würde als Vorlage für die Verträge mit den übrigen vier Steueroasen dienen.

Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) verteidigt seine Linie typischerweise damit, dass es in Liechtenstein kein Stiftungsregister gebe und es so unmöglich sei herauszufinden, wer eine Stiftung kontrolliere. „Seien Sie versichert, dass wir alles in dem Abkommen drin haben, was wir drin haben wollen“, hielt dem ein EU-Diplomat im Gespräch mit der „Presse“ entgegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2009)

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