Die Krankenkassen erhalten für das Weiterleiten der Sozialversicherungsbeiträge jedes Jahr Vergütungen in Millionenhöhe. Diese Millionen scheinen aber nicht in ihren Verwaltungskosten auf.
In Österreich ist die Abgabenbelastung der Löhne besonders hoch. Seit Jahren fordern Ökonomen daher, dass die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden. Denn in diesen schlummern noch etliche Effizienzpotenziale, wie das Beispiel der Weiterleitungsvergütungen zeigt. So werden sämtliche Sozialversicherungsbeiträge von den Krankenkassen (etwa die neun Gebietskrankenkassen) eingehoben und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Dies trifft auch auf die Arbeiterkammerumlage zu, die automatisch vom Lohn abgezogen und von der Krankenkasse an die Arbeiterkammer weitergereicht wird. In Zeiten der Digitalisierung müsste eine solche Weiterleitung relativ einfach und kostengünstig möglich sein. Doch tatsächlich erhalten die Krankenkassen dafür eine beachtliche Vergütung in Millionenhöhe. Der "Presse" liegen dazu die genauen Beträge und weitere Details vor.
Nicht nur die Gebietskrankenkassen, sondern auch andere Krankenkassen wie die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) erhalten für das Einheben und die Weiterleitung der Sozialversicherungsbeiträge ein beachtliches Körberlgeld. Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker hat dazu eine parlamentarische Anfrage an Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) gestellt. Die Antwort liegt der „Presse“ vor. Diese zeigt, dass die Krankenkassen im Jahr 2015 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) allein für die Einhebung und Weiterleitung der Gelder eine Vergütung von 257 Millionen Euro erhalten haben.