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Quergeschrieben

„Unverzweckbarkeit“ bedeutet, nicht zum bloßen Mittel zu werden

Es wäre gefährlich zu vergessen, woher die Idee der Menschenwürde kommt. Denn selbstverständlich ist ihre Unantastbarkeit beileibe nicht.

Vor einer Woche erschien in der „Presse“ ein brillanter Leitartikel von Thomas Kramar, übertitelt mit: „Kein Rechner wird uns das Denken, kein Roboter das Fühlen abnehmen“. Am Ende seiner mit nüchterner Logik formulierten Aussagen schrieb der Autor: „Letztlich münden alle Debatten über die Zukunft, auch jene der Arbeit, in ein Verständnis unserer Natur. Und unserer Menschenwürde. Die kann uns kein Roboter und kein Computer nehmen.“

In einem Leserbrief nahm Wolfgang Bauer zu dem hier auftauchenden Begriff der Menschenwürde Stellung, die nach Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes unantastbar ist. „Haben die Mörder des Islamischen Staates eine solche Menschenwürde“, fragt Bauer, „brutale Vergewaltiger, sabbernde Kinderpornoschauer?“ Und er trifft mit seinen Fragen ins Schwarze. Unholden wie diesen, wirklich bösen Menschen eine „Würde“ im Sinne einer Achtung gebietenden Erhabenheit zuzusprechen käme einem Frevel gleich. So gesehen ist das Gesetz von der unantastbaren Würde eines jeden Menschen unverständlich.


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