Diszilplinarbehörde schritt nach Strafurteil erneut ein.
WIEN (aich). Wütend wandte sich ein Brigadier an einen vor ihm stehenden Autolenker: Dieser hatte sein Gefährt so weit vor einer Ampel angehalten, dass die Induktionsschleife im Boden das Umschalten auf Grün nicht auslöste. „Du Trottel, fahr vor auf die Schleife, sonst wird es nie grün“, schrie der Brigadier, nachdem er aus seinem Heeresfahrzeug ausgestiegen war. Er schlug dem Vordermann ins Gesicht und verletzte ihn.
Ein Disziplinarverfahren gegen den Brigadier endete im Oktober 2005 mit Freispruch „im Zweifel“. Im November 2006 wurde der Mann jedoch vom Strafgericht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe (5000 Euro) verurteilt.
Daraufhin nahm auch die Disziplinarkommission das Verfahren wieder auf und verhängte eine Strafe von 1520 Euro, weil der Mann das Vertrauen der Allgemeinheit in die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Soldat und Vorgesetzter geschädigt habe. Der Brigadier beschwerte sich beim VwGH, dass die Wiederaufnahme unzulässig gewesen sei. Der bestätigte die Strafe aber: Ein abgeschlossenes Verfahren sei wiederaufzunehmen, wenn der Bescheid von Vorfragen abhängig war und darüber nachträglich vom Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde (2009/09/0012).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.11.2009)