Buwog-Anklage ist rechtskräftig

Archivbild: Karl-Heinz Grasser im Mai 2012 nach einer Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses im Parlament in Wien
Archivbild: Karl-Heinz Grasser im Mai 2012 nach einer Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses im Parlament in Wien(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Das Oberlandesgericht Wien hat den Anklageeinspruch von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und anderen Beschuldigten zurückgewiesen. Der Prozess wird wohl "nicht vor dem Sommer" starten.

Mehr als zehn Jahre wurde ermittelt, verhört und letztlich eine mehr als 800 Seiten dicke Anklageschrift verfasst: Der Verkauf der Bundeswohnungen unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser entwickelte sich zum größten Wirtschaftskrimi der Zweiten Republik. Im Sommer des Vorjahres wurde gegen Grasser und 15 weitere Beschuldigte Anklage erhoben - diese wurde zum Teil beeinsprucht. Nun hat das Oberlandesgericht Wien entschieden: Die Anklagen in der Causa Buwog und Terminal Tower Linz  sind in den wesentlichen Punkten rechtskräftig.

Und: Der Weg zu einem Prozess vor einem Schöffengericht ist damit geebnet. Dort verantworten müssen sich neben Grasser unter anderem der Lobbyist Peter Hochegger, Grassers Trauzeuge und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, Ex-Immofinanz-Generaldirektor Karl Petrikovics, der ehemalige Raiffeisen-OÖ-Chef Ludwig Scharinger und RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer.

Prinzipiell besteht das Verfahren aus mehreren Komplexen:

  1. Erteilung des Zuschlags bei der Auswahl eines Investmenthauses für den nachfolgenden Verkaufsprozess der Bundeswohnbaugesellschaften (BWBG);

  2. Veräußerung des Geschäftsanteils des Bundes an vier BWBG, darunter die Buwog, (und der Forderungen aus den diesen Gesellschaften gewährten Bundeswohnbaudarlehen) an ein bestimmtes Bieterkonsortium, das dafür ein Prozent des Verkaufspreises, somit 9,61 Millionen Euro, als Provision gezahlt haben soll;

  3. Unterlassene Erlösmaximierung beim Verkauf der BWBG durch einen Gesamtverkauf;

  4. Einmietung von Finanzdienststellen im Terminal Tower Linz, wofür 200.000 Euro geflossen sein sollen.

Überraschenderweise wurde das Verfahren im ersten Punkt, also Auswahl des Investmenthauses (Lehman), gegen Grasser und zwei weitere Angeklagte eingestellt. Der Grund: Der Verdacht und das Gewicht der zur Last gelegten Taten "reicht nicht aus, um eine Verurteilung für möglich zu halten", erklärt das Oberlandesgericht. Das beutetet auch, dass gegen den ehemaligen Kabinettsmitarbeiter von Grasser, Michael Ramprecht, nicht mehr weiter ermittelt wird.

Zum Anklagepunkt der unterlassenen Erlösmaximierung (Nummer 3) beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde die Anklage gegen Grasser zurückgewiesen und das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet. Denn: "Der Sachverhalt erwies sich als nicht so weit geklärt, dass derzeit eine Verurteilung nahe liegt."

Die Komplexe 2 und 4 hingegen werden nun vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien verhandelt.     

Verfahren "nicht vor dem Sommer"

"Es ist ein umfangreicher Akt, das Oberlandesgericht Wien hat einige Monate gebraucht um zu entscheiden", sagte OLG-Sprecher Reinhard. Er erwarte den Start der Hauptverhandlung nicht vor Sommer. Welche Richterin die Hauptverhandlung leiten wird ist noch offen, so die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, Christina Salzborn. Derzeit sei die Causa der Richterin Nicole Rumpl zugewiesen. Diese könne das Verfahren aber auch noch abtreten, weil gegen einen der Angeklagten, den Ex-Immofinanz-Chef Petrikovics, noch ein Verfahren bei einer anderen Richterin, Marion Hohenecker, offen sei. Ob Rumpl die Causa abtreten werde habe sie noch nicht entschieden.

Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, zeigt sich am Donnerstag zuversichtlich: "Ich zweifle nicht, dass bei Gericht ein Freispruch herauskommen wird." Mit seinem Mandanten habe er über die rechtskräftige Anklage noch nicht sprechen können. Grasser hat bisher stets seine Unschuld betont und alle Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.

Für Ainedter ist es "erfreulich", dass zwei wesentliche Punkte der Anklage nun weggefallen seien, nämlich die Auswahl der Investmentbank Lehman zur Begleitung des Privatisierungsprozesses der Bundeswohnbaugesellschaften und der Vorwurf zur Vergabe der Wohnbaugesellschaften im Gesamtpaket. Er zweifle auch hier nicht daran, dass dieser Komplex letztlich eingestellt werde.

Übrig bleibe der Kern der Vorwürfe, nämlich die Buwog-Provision und die Provision beim Linzer Terminal Tower. Laut OLG sei das eine Sache der Beweiswürdigung durch das Schöffengericht. Vor Gericht werden seine eigene Kanzlei und Anwalt Norbert Wess den Ex-Minister vertreten, kündigte Ainedter an.

Der nun mitangeklagte frühere Lobbyist Hochegger ist übrigens wieder auf freiem Fuß. Er hatte zwei Drittel einer achtmonatigen unbedingten Haftstrafe aus einem Telekom-Prozess in der Justizanstalt Hirtenberg verbüßt und war Ende Jänner bedingt entlassen worden. Einen Antrag auf Fußfessel statt Haft hatte Hochegger nicht gestellt.

(eid/hell/APA)

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