Experten diskutierten über Wege, Qualität in Medien zu gewährleisten – und blieben skeptisch.
WIEN. Der Zusammenfall ist wohl kein Zufall: Ausgerechnet jetzt, da das Justizministerium mit einer Reform des Medienrechts verstärkt gegen Eingriffe in Persönlichkeitsrechte vorgehen will, rückt die Wiedergeburt des vor Jahren entschlafenen Medienrats als Organ der Selbstkontrolle in greifbare Nähe. Der Verband Österreichischer Zeitungen und die Journalistengewerkschaft haben sich zuversichtlich gezeigt, in den nächsten Wochen ein Statut fertigzustellen. Aber können rechtliche Regeln und/oder Selbstkontrolle gewährleisten, dass Medien ihre Aufgabe als Kontrollore der Macht verantwortungsvoll wahrnehmen?
Um diese Frage kreiste die Diskussion über „Media Governance zwischen Recht und Selbstregulierung“, die vorige Woche vom Zentrum Sozialwissenschaften der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien veranstaltet wurde. Die Antworten fielen überwiegend skeptisch aus.
„Eine Verschärfung des Mediengesetzes allein kann keine positive publizistische Grundordnung und Verantwortungskultur gewährleisten“, sagte Otfried Jarren, Publizistik-Professor in Zürich. Auch Walter Berka, Professor für Verfassungsrecht in Salzburg, hält die Erfolgsaussichten der geplanten Medienrechtsreform für ungewiss. „Es ist fraglich, ob die Massenmedien verantwortungsvoller werden oder aber neue Strategien zur Vermarktung der gleichen Sensationen entwickeln.“ Berka sieht darin ein Beispiel für das Dilemma staatlicher Regulierung im Bereich der Medien: Der Staat ist auf kritisch-kontrollierenden Journalismus angewiesen, aber dessen Erbringung ist nicht gesichert. „Nicht einmal Wahrhaftigkeit ist zu erzwingen; Medien dürfen lügen, manipulieren, sich korrumpieren lassen.“ Für Berka ist das der Preis für den hohen Rang, den die Medienfreiheit in der Demokratie einnimmt. Dass Medien ihre öffentliche Aufgabe erfüllen, sieht Berka als „eine Verfassungserwartung, eine normative Utopie“.
Die Experten waren sich einig, dass rechtliche Regulierung einer Ergänzung durch Selbstregulierung der Medien bedarf. Jarren nannte als Bedingungen für deren Funktionieren Unabhängigkeit, Transparenz und Öffentlichkeit – Bedingungen, die auch für Berka essenziell sind. Dazu gehört noch eine ausreichende Durchsetzungskompetenz. „Nur Reputationsentzug zeitigt Wirkung“, sagte Jarren, und Berka ergänzte: „Die Durchsetzung von Reputation hat Marktwert.“
Doch auch die Logik des Marktes kann die Qualität von Medien nicht gewährleisten. „Qualität sichert nicht den Markterfolg“, sagte Irmgard Griss, Präsidentin des OGH und Vorsitzende des Symposiums. Dazu Jarren: „Es ist ein Markt, aber er funktioniert nicht normal – Qualität ist nicht bewertbar.“ Diese Problematik wird durch die tiefe Strukturkrise verschärft, in der vor allem die Printmedien stecken und auf die Andreas Unterberger, ehemaliger Chefredakteur der „Presse“ und der „Wiener Zeitung“, hinwies. Das Zeitungssterben in den USA hat dramatische Ausmaße angenommen. In Österreich ortet Unterberger „mindestens zwei relevante Tageszeitungen“, die ohne großzügige Inseratenkampagnen von Ministerien nicht mehr überleben könnten: „Das ist eine neue Abhängigkeit durch die Hintertür.“
Zivilrechtsexperte Helmut Koziol, Organisator des Symposiums, warf die Frage auf, wie Selbstregulierung überhaupt funktionieren kann, „wenn diejenigen den meisten Markterfolg haben, die die geringste Qualität bieten“. Berka nennt es das „Paradox der Medienfreiheit“, dass Medien zwar der „Public watchdog“ sind und kontrollieren sollen, sich selbst aber der Kontrolle entziehen.
Am ehesten wird eine Lösungsmöglichkeit darin gesehen, staatliche Medienförderung stärker mit der Erfüllung von Qualitätsanforderungen zu verknüpfen. Das würde allerdings eine stringente Medienpolitik voraussetzen, und diesbezüglich darf man in Österreich keine allzu hohen Erwartungen haben. „Medienpolitik in Österreich ist Klientelpolitik“, sagte Matthias Karmasin, Professor für Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Uni Klagenfurt.
AUF EINEN BLICK
■Die Demokratie ist auf eine wirksame Kontrolle durch kritische Medien angewiesen. Doch die verfassungsrechtlich garantierte Medienfreiheit schließt es aus, mit staatlichem Zwang eine qualitativ hochwertige Erfüllung der Aufgabe als Kontrollor zu verlangen. Das ist das Dilemma staatlicher Regulierung im Medienbereich.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.11.2009)