VwGH: Mädchen droht Beschneidung - Asyl möglich

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Zwei junge Mädchen aus Eritrea flüchteten nach Österreich. Sie gaben an, dass in Eritrea praktisch alle weiblichen Kinder „beschnitten“ werden.

WIEN (aich).  Das Bundesasylamt und der Unabhängige Bundesasylsenat wiesen die Anträge auf Asyl aber zurück: Die Mädchen hätten in Eritrea keine familiären Anknüpfungspunkte. Sie müssten also auf der Straße, im Waisenhaus oder bei einer Pflegefamilie leben und wären keinem familiären Druck ausgesetzt. Außenstehende könnten auch nicht wissen, ob die Mädchen schon beschnitten seien.

Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid als unschlüssig auf. 95 Prozent aller Frauen in Eritrea müssten Genitalverstümmelungen erleiden. Entscheidend sei, ob sich eine mit Vernunft begabte Person in der konkreten Situation in Eritrea fürchten würde (2007/01/0284).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.11.2009)

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