Für das Taxigewerbe soll es Erleichterungen geben.
Wien. Zuerst gab es für die Vermietungsplattform Airbnb strengere Regeln – jetzt hat Wien den nächsten internationalen Konzern, den Fahrdienstvermittler Uber, im Visier. Am Donnerstag ging eine Verordnung in Begutachtung, die strengere Regeln für das Mietwagengewerbe vorsieht. So müssen Anbieter künftig dieselben Qualitätsanforderungen wie Taxis erfüllen: Mietwagenbetreiber brauchen demnach bei der Anmeldung so wie Taxis einen Bescheid der Zulassungsbehörde, der festhält, dass das Fahrzeug gewissen Qualitätskriterien entspricht. Zudem gibt es künftig eine Rückkehrpflicht für Mietwagen: Uber-Fahrer müssen wie Taxilenker nach einer Fahrt zur Betriebsstätte zurückkehren – was vor allem für die Uber-Wagen mit Schwechater-Kennzeichen eine Verschärfung bedeutet.
Taxigewerbe ist zufrieden
Neben härteren Regeln für Uber sind Vereinfachungen für das Taxigewerbe vorgesehen. So kommt die neue Verordnung mit nur halb so vielen Regelungen wie bisher aus: Es gibt jetzt etwa keine genauen Mindestmaße für das Taxischild mehr, bei Veranstaltungen ab 1000 Personen dürfen sie künftig legal auf Kunden außerhalb der Taxistände warten.
Die Wirtschaftskammer zeigte sich am Donnerstag mit dem Gesetzesentwurf, für den das Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) verantwortlich ist, zufrieden: „Die Stadt hat einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht“, sagt Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport. Die Verordnung soll mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten. (ath)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.04.2017)