Weitere Hinweise auf mögliche Doppelstaatsbürger

Tuerkische Volksabstimmung in Hessen
APA/dpa/Andreas Arnold
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Eine Liste mit wahlberechtigten Türken in Österreich wurde nun publik. Sie könnte Aufschluss über Besitzer illegaler Zweitpässe liefern.

Nach dem Referendum in der Türkei ist in Österreich eine Debatte rund um Doppelstaatsbürgerschaften entbrannt. Obwohl es illegal ist, sollen viele türkischstämmige Österreicher zwei Pässe besitzen. Wie viele Fälle es tatsächlich gibt, ist aber nicht bekannt: Die türkischen Behörden geben darüber keine Auskunft.

Nun sind allerdings auf mehreren Wegen Listen mit angeblich türkischen Wahlberechtigten in Österreich aufgetaucht, mit denen mutmaßlich illegale Doppelstaatsbürgerschaften aufgedeckt werden könnten: Eine erste Information wurde am Freitag in Oberösterreich bekannt, am Samstag spielte ein Mann der Austria Presseagentur einen entsprechenden (von Fingerabdrücken befreiten) Datenträger zu. Im „Kurier“ behauptete der Grüne Abgeordnete Peter Pilz, im Besitz des gesamten austro-türkischen Wählerverzeichnisses mit 107.877 Namen zu sein. Er will die Daten zum Abgleich mit dem Melderegister nun zur Verfügung stellen.

Die zugespielten Liste könnte nun, falls sie korrekt sind, etwas Klarheit in die Frage der nicht rechtmäßigen Staatsbürgerschaften bringen: Wer darauf angeführt ist, durfte wählen und besitzt daher die türkische Staatsbürgerschaft, heißt es in dem Bericht. Viele der Wahlberechtigten dürften aber gleichzeitig Österreicher sein.

Druck aus der Türkei

Legal sind zwei Pässe (im Normalfall) nur bei Kindern, deren Eltern bei der Geburt unterschiedliche Staatsbürgerschaften hatten. Viele türkischstämmige Österreicher dürften aber nach der Einbürgerung wieder die türkische dazugenommen haben. Das passiere oft auf Druck der Türkei hin, erzählten Betroffene dem ORF-Radio. Auch Menschen, die glaubten, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, würden auf der Liste aufscheinen.

Das Innenministerium verweist in der Causa auf die Bundesländer, die für die Vollziehung des Staatsbürgerschaftsrechts zuständig sind. Bei einem Verdachtsfall seien sie verpflichtet, tätig zu werden. Innenminister Wolfgang Sobotka hatte zuletzt gefordert, Geldstrafen für Besitzer illegaler Doppelstaatsbürgerschaften einzuführen.?


[NHGMD]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2017)


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