Causa Eurofighter: Justiz ermittelt gegen Airbus-Chef

Thomas Enders(c) Reuters
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Gegen Thomas Enders steht der Verdacht des schweren Betrugs im Raum. Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Februar ein Verfahren gegen den Konzern eröffnet.

Die Wiener Staatsanwaltschaft ermittelt in der Causa Eurofighter gegen Airbus-Chef Thomas Enders. Es stehe der Verdacht des schweren Betrugs im Raum, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte am Mittwoch die Ermittlungen. Eine Stellungnahme des Konzerns gab es vorerst nicht.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte im Februar ein Verfahren gegen den Luftfahrtkonzern eröffnet. Das Verteidigungsministerium hatte die Airbus Defence and Space GmbH - früher EADS Deutschland - sowie die in München ansässige Eurofighter Jagdflugzeug GmbH angezeigt.

Kaufpreis und Lieferfähigkeit

Konkret geht es dabei um zwei Aspekte, nämlich den Kaufpreis der Jets einerseits und die Lieferfähigkeit andererseits. Beim Kaufpreis geht es vereinfacht gesagt darum, dass der Preis nach Ansicht der Republik über dem eigentlichen Wert der Flieger lag. Denn von den knapp 1,96 Milliarden Euro seien fast zehn Prozent - 183,4 Millionen Euro - für Gegengeschäftskosten eingepreist, aber nicht als solche ausgewiesen worden.

Das zweite Betrugsverdachtsmoment aus Sicht der Republik betrifft die Konfiguration der Flieger und deren Aufrüstung. Die Task Force des Verteidigungsministeriums führt an, dass die Unternehmen der Republik 2002 die Lieferung eines Kaufgegenstandes versprachen und vertraglich zusicherten, obwohl sie weder in der Lage noch willens gewesen seien, wie vereinbart zu liefern.

Die Republik Österreich schloss sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an und verlangt Schadenersatz. Der Schaden beträgt laut ihren Berechnungen bisher bis zu 1,1 Milliarden Euro. Er ergibt sich aus dem Kaufpreis für letztlich 15 Jets (abzüglich Zeitwert) und aus den Betriebskosten abzüglich hypothetischer Kosten für den Betrieb eines alternativen Flugzeugs. Jedenfalls Anspruch hat man nach Ansicht der Republik zumindest auf die 183,4 Millionen Euro. Darüber hinaus macht man noch zukünftigen Schaden durch Wartung und Betrieb in Form eines "Feststellungsbegehrens" geltend.

(APA/Red.)


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