Fünf auf einer angeblichen Wählerliste angeführte SPÖ-Bezirksräte sollen keine Doppelstaatsbürger sein. Ein grüner Bezirksrat besitzt die Doppelstaatsbürgerschaft legal.
Die Suche nach illegalen Doppelstaatsbürgern auf den kursierenden Listen mit angeblich türkischen Wahlberechtigten in Österreich hat bisher kein Ergebnis gebracht. Die darauf angeführten Bezirksräte sind laut bisherigem Informationsstand entweder keine Doppelstaatsbürger oder besitzen die Doppelstaatsbürgerschaft legal. Auf einer der Austria Presseagentur vorliegenden Liste konnten bisher fünf SPÖ-Bezirksräte identifiziert werden. Laut SPÖ sind all die Genannten keine Doppelstaatsbürger. "Alle Bezirksrät/Innen mit türkischen Wurzeln wurden kontaktiert und diese haben alle bestätigt, dass sie keine Doppelstaatsbürgerschaft haben", hieß es in einer Stellungnahme der SPÖ Wien.
Auf der Liste wurde auch ein grüner Bezirksrat ausfindig gemacht. Dieser ist laut Grünen der einzige grüne Bezirksrat unter den Genannten und er besitzt die Doppelstaatsbürgerschaft legal, da er eine österreichische Mutter und einen türkischen Vater hat. Denn Kinder aus binationalen Ehen bekommen grundsätzlich die Doppelstaatsbürgerschaft und verlieren diese auch nicht bei Volljährigkeit.
Elfstellige Ausweisnummer der Republik Türkei
Worum es sich bei den Namen auf den kursierenden Listen handelt - neben Medien bekamen auch die FPÖ und der grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz derartige Daten zugespielt -, war auch am Donnerstag noch unklar. Neben Namen, Geschlecht, Geburtsort und Geburtsdatum wird auf der Liste unter anderem auch die elfstellige Ausweisnummer der Republik Türkei (TC KİMLİK NO) vermerkt.
Dies ist aber kein Hinweis darauf, dass es sich bei den Genannten um Doppelstaatsbürger bzw. in der Türkei Wahlberechtigte handelt. Denn laut der Website des türkischen Außenministeriums behalten all jene, die von Geburt an türkische Staatsbürger sind (und in der Registrierung aller Türken eine Nummer bekommen), auch dann diese Ausweisnummer, wenn sie ihre türkische Staatsbürgerschaft abgeben. Die Nummer wird dann in das Register der sogenannten "Blauen Karten" (siehe Infobox unten) übertragen. Diese können Türken erhalten, die ihre Staatsbürgerschaft zurücklegen. Die Karte gewährt mehr Rechte als einem Ausländer, etwa bei Erbschaften - aktives oder passives Wahlrecht haben sie damit aber nicht.
Sobotka erwägt Sachverhaltsdarstellung
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erwägt in Sachen austro-türkische Wählerlisten unterdessen eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Am Rande eines Termins in Wien am Donnerstag sprach er von einem "ungeheuerlichen Verhalten, mit Listen zu wacheln", die illegale Doppelstaatsbürgerschaften aufdecken könnten, und forderte Pilz auf, diese endlich den Behörden zu übergeben.
Blaue Karte: Sonderstatus für Ex-Türken
Wenn Türken im Einvernehmen mit ihrem Ursprungsland ihre Staatsbürgerschaft zurücklegen, erhalten sie von den türkischen Behörden einen speziellen Ausweis, die sogenannte "blaue Karte" (mavi kart). Sie werden danach in einem eigenen Register geführt. Dieser Status gewährt ihnen mehr Rechte als einem Ausländer, aktives oder passives Wahlrecht haben sie damit aber nicht.
Die Sonderrechte gelten für Menschen, die von der Geburt an türkische Staatsbürger waren. Sie behalten ihre Rechte mit Ausnahme des Wahlrechts und des Rechts Beamte zu werden. Zugleich müssen sie auch keinen Militärdienst mehr ableisten. Ihre mit der Geburt vergebene nationale Identifikationsnummer verändert sich nicht durch die Übertragung in das Register für Besitzer Blauer Karten. Die Blaue Karte ist unbefristet gültig.
Das Gesetz nr. 5901 dazu stammt aus dem Jahr 2009. Wer im geordneten Verfahren die türkische Staatsbürgerschaft zurücklegen will, muss unbescholten sein und eine andere Staatsbürgerschaft besitzen oder in Aussicht haben. Wer so seine Staatsbürgerschaft zurückgelegt hat, kann diese auch ohne Aufenthalt in der Türkei zurückbekommen. Auch Kinder, die mit ihren Eltern die Staatsbürgerschaft verloren haben, können diese nach der Volljährigkeit wieder beantragen, ohne in der Türkei zu leben. Mehrere Staatsbürgerschaften zu haben ist nach türkischem Recht kein Problem.
(APA)