Nachdenken über Sanktionen für die Länder

Nachdenken über Sanktionen für die Länder
Nachdenken über Sanktionen für die Länder(c) APA (Roland Schlager)
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Wie sich Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka, Rechnungshofpräsident Josef Moser und der frühere ÖVP-Querdenker Gerhard Hirschmann eine Reform der Bundesländer vorstellen.

Reinhold Lopatka, Staatssekretär im Finanzministerium, hat mit seinem Vorschlag, die Bundesländer sollen selbst Steuern einheben können, eine neue Föderalismusdebatte ausgelöst. Bei den Ländern selbst ist der Vorschlag auf Ablehnung gestoßen. Sie beharren auf der derzeitigen Praxis, wonach der Bund das Geld einhebt und die Länder es zu einem guten Teil ausgeben.

Lopatka unternimmt nun im Gespräch mit der „Presse“ einen weiteren Vorstoß in puncto Föderalismusreform, mit dem die Länder keine große Freude haben werden: „Künftig sollten im Finanzausgleich gleichzeitig mit getroffenen Vereinbarungen Sanktionen fixiert werden.“

Anlass dafür ist die Weigerung mancher Bundesländer, Dienstrecht und Pension der Landesbeamten wie vereinbart an die Regelungen des Bundes anzupassen. „Der Bund muss jetzt einfach zuschauen“, kritisiert der Staatssekretär. Künftig müsse es Möglichkeiten geben einzugreifen.

Aktuell im Visier hat er dabei vor allem die Bundesländer Kärnten und Wien: Das Kärntner Landesbudget steuert auf eine Rekordverschuldung von 7331 Euro je Einwohner zu, gleichzeitig haben aber die Landesbediensteten deutlich bessere Konditionen als ihre Kollegen im Bund. Während ein Akademiker in Kärnten mit 61,5 Jahren und 3594 Euro in Pension geht, kommt ein vergleichbarer Bundesbediensteter nur auf 2268 Euro – bei einem Pensionsantritt mit 65. In Summe ist damit die Pensionsleistung bis zum Ableben in Kärnten fast doppelt so hoch wie im Bund.

Auch Wien gönnt seinen Beamten noch deutlich höhere Pensionen als der Bund – und außerdem noch eine Woche Zusatzurlaub.

Vorbild EU

Vorbild für Lopatkas Vorschlag, Sanktionen einzuführen, sind die Regelungen der EU. Auch da sind Strafzahlungen vorgesehen, wenn einzelne Länder die Maastrichtkriterien wie maximal drei Prozent Budgetdefizit und maximal 60 Prozent Staatsverschuldung (jeweils vom BIP gerechnet) nicht einhalten. Der nächste Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern wird 2013 geschlossen – ab da könnten die neuen Regeln gelten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11. November 2009)

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