Hasspostings: Grüne siegen gegen Facebook

Eva Glawischnig
Eva GlawischnigAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Facebook muss Hasspostings löschen und nicht nur in einem Land sperren, urteilte das OLG Wien. Eine Reihe wichtiger Fragen ist aber noch offen.

Die Grünen haben im Kampf gegen Hasspostings einen Sieg gegen Facebook errungen: Das Unternehmen muss solche Postings löschen und damit weltweit vom Netz nehmen, nicht nur in einem Land sperren. Das stellte das OLG Wien in einem Verfahren zu Fake-Postings über Eva Glawischnig fest. Und: Für Klagen gegen Facebook gilt österreichisches Recht, Betroffene können ihr Recht über heimische Gerichte durchsetzen.

Das sei eine "große Entscheidung", freute sich Mediensprecher Dieter Brosz Montag in einer Pressekonferenz mit Anwältin Maria Windhager. Er hofft, dass Facebook angesichts vieler nun drohender Verfahren sein Verhalten zu Hasspostings ändert. Bisher müsse sich das Unternehmen jedenfalls den Vorwurf gefallen lassen, "die weltweit größte Hassplattform" zu sein.

Glawischnig als "Volksverräterin" bezeichnet

Anlass für das OLG-Urteil ist ein von den Grünen geführtes Musterverfahren gegen über ein Fakeprofil ("Michaela Jaskova") verbreitete beleidigende Äußerungen - "miese Volksverräterin" oder "korrupter Trampel" - über Parteichefin Eva Glawischnig.

Erreicht wurde zunächst eine Einstweilige Verfügung: Das Oberlandesgericht Wien lehnte die Berufung von Facebook gegen die vom Handelsgericht Wien angeordnete Löschung ab - und klärte gleich zwei Grundsatzfragen, nämlich der Anwendbarkeit österreichischen Rechts und der Pflicht zur (weltweiten) Löschung von Hasspostings. Facebook hat bisher laut Windhager behauptet, dass nur in Kalifornien geklagt werden könnte bzw. allenfalls in Irland, wo die europäische Niederlassung sitzt.

Wichtig war auch, so Windhager, die - ungewöhnlich deutliche - Feststellung des OLG, dass es sich eindeutig um Hasspostings handelt. Die Äußerungen über Glawischnig würden eindeutig gegen die "Community Standards" verstoßen, wurde die Darstellung des Unternehmens zurückgewiesen.

Wichtige Fragen noch offen

Eine Reihe wichtiger Fragen ist aber noch offen: So hat das OLG Wien die Löschung aller identen Postings angeordnet - aber noch keine Entscheidung getroffen, ob ein Hostprovider auch sinngleiche Inhalte suchen und vom Netz nehmen muss. Diesbezüglich hat das OLG aber den Weg zum OGH offengelassen. Die Grünen werden die Frage mittels Revisionsrekurs vor das Höchstgericht bringen.

Vom Hauptverfahren zu den beleidigenden Äußerungen (das dann am Handelsgericht weiterläuft) erwartet Brosz weitere grundlegende Klärungen: Nämlich dass Hostprovider wie Facebook Namen und sonstige Daten zu Fakeaccounts - über die Hasspostings in der Regel verbreitet werden - herausgeben müssen. Das hat Facebook bisher abgelehnt bzw. erklärt, nur bei gerichtlicher Aufforderung dazu bereit zu sein. Außerdem ist zu klären, ob Glawischnig ein immaterieller Schadenersatz (es wurden auch Fotos verbreitet) zusteht.

Reagiert Facebook nicht auf die Einstweilige Verfügung - also die Verpflichtung, diese Hasspostings zu löschen - werden die Grünen in Irland die Exekution des Urteils beantragen. Dann droht dem Unternehmen eine Geldstrafe - und möglicherweise sogar die Abschaltung der Server. Weitere Rechtsmittel von Facebook gegen die Einstweilige Verfügung sind, so Windhager, eigentlich nicht möglich.

(APA)

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