Wie sicher ist sicher?

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Crash test dummies wear seat belt air bags at the Ford Motor Co. Safety Innovation Laboratory in Dear(c) REUTERS (Rebecca Cook)
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Einlagensicherung. Die unbegrenzte Staatshaftung für Bankeinlagen von Privatpersonen läuft mit Jahresende aus.

Die unbegrenzte staatliche Einlagensicherung muss EU-weit bis Ende kommenden Jahres fallen. Österreich reduziert die staatliche Haftung für Barguthaben bereits mit 1. Jänner 2010 auf 100.000 Euro je natürliche Person und Kreditinstitut.
Insgesamt lässt sich der Komplex der Einlagensicherung beinahe als eigene Wissenschaft bezeichnen – die bislang gleichwohl eine sehr theoretische geblieben ist. Ihr Funktionieren in der Praxis wurde hierzulande nur anhand einiger weniger, vergleichsweise harmloser Einzelfälle überprüft, wie in den 90er-Jahren im Fall Riegerbank oder 2001 in jenem der Trigon Bank.

Die Garantie gilt für Einlagen – auch von nicht österreichischen Staatsbürgern – bei Instituten mit hiesiger Banklizenz. Bis zu einem Betrag von 20.000 Euro je (natürliche) Person haftet der Sicherungsverbund des jeweiligen Sektors. So wurden laut Harald Oman, Prokurist der Einlagensicherung der Banken & Bankiers GmbH, im Fall der Trigon Guthaben bis 20.000 Euro refundiert, darüber hinausgehende Ansprüche waren beim Masseverwalter anzumelden.

Sektorenübergreifendes Netz

Für Beträge zwischen 20.000 und 50.000 Euro werden sektorenübergreifend die Sicherungssysteme sämtlicher Institute des Landes bemüht. Darüber hinaus sollte die Republik Österreich die Haftung für eine von der Einlagensicherung der betreffenden Bank zu emittierende Anleihe übernehmen. Ansprüche werden mit den Erlösen aus dieser bedient, erst ab Überschreiten der 100.000-Euro-Marke springt der Steuerzahler bzw. Käufer von Staatsanleihen direkt mit Barmitteln ein. Jedes hierzulande zugelassene Kreditinstitut muss laut Bankwesengesetz einer Sicherungseinrichtung angehören. Dabei ist zwischen selbstständigen Instituten und Zweigstellen ausländischer Konzerne zu unterscheiden – Letztere unterliegen nicht den heimischen Garantien und Auflagen.

Nicht alle Einlagen sind gleich

Aufmerksames Mitverfolgen der Ereignisse empfiehlt sich diesbezüglich auf jeden Fall. Die Deutsche Bank Wien beispielsweise wird als Filiale geführt, war aber einmal ein rechtlich eigenständiges Haus; die im Schatten des Stephansdoms domizilierte Commerzbank (Schweiz) AG ist dies nach wie vor. Auch sind Einlagen nicht gleich Einlagen – die Sicherung ist beschränkt auf Guthaben von Konten und Sparbüchern, die in einer EWR-Währung geführt werden, Dollar- und Yen-Depots fallen also aus. Barbestände auf bei heimischen Brokern – wie brokerjet und direktanlage.at – oder auch bei Banken geführten Wertpapierverrechnungskonten sind selbstredend auch der Einlagensicherung zuzurechnen.
Ohnehin verfügen Anbieter wie die genannten über österreichischen Bankstatus oder sind 100-Prozent-Töchter heimischer (brokerjet; Erste Bank) bzw. internationaler Geldhäuser (direktanlage.at: DAB bank AG). Zu unterscheiden ist auch noch zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung – Letztere bezieht sich in erster Linie auf Ansprüche, die aus Wertpapierbeständen resultieren, kann jedoch auch bei Barguthaben schlagend werden. Und zwar dann – wie heimische Banken informieren –, wenn Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (wie Dividenden oder Verkaufserlöse) unmittelbar auf ein unverzinstes Konto erfolgen.
Über die Ausstattung der einzelnen Rettungsfonds hüllen sich Bankenvertreter hier wie anderswo in diskretes Schweigen – aber selbst ein noch so randvoll gefüllter Fonds könnte wohl eine ernsthafte Schieflage eines größeren heimischen Players nicht einmal ansatzweise abfangen. Anders wäre es, sollte etwa ein selbstständiges regionales Institut oder eine Privatbank betroffen sein – immerhin gibt es in Österreich rund 850 Konzessionen.
Aber selbst in den dramatischsten Tagen der Krise kam es zu keinem außergewöhnlichen Run auf Häuser überschaubarer Größe. Glaubt man jüngsten Umfragen, wonach 86 Prozent der Österreicher (Spar-)Einlagen für „sehr“ bzw. „eher schon sicher“ halten (Quelle: market), dann ist damit wohl auch demnächst nicht zu rechnen.

Alternative: Bundesschätze

Bereits seit 2002 können Privatanleger ihre Geldbestände bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur deponieren, die über den 1. Jänner 2010 hinaus unlimitiert haftet. Einzahlungen auf Bundesschatzkonten sind ausschließlich über die Website bundesschatz.at möglich und werden aliquot in Bundesanleihen veranlagt. Laut Sprecherin Alexandra Werba-Seyffert erwirbt der Anleger somit Bundesschätze beziehungsweise „Wertpapiere des Bundes“, den Investoren werden keine Transaktionskosten in Rechnung gestellt.
Zur Auswahl stehen Laufzeiten zwischen einem Monat und zehn Jahren. Bei – jederzeit möglichem – vorzeitigem Auflösen der Position und Rücküberweisung auf ein Referenzkonto werden allerdings 0,05 Prozent pro Monat der noch offenen Laufzeit abgezogen – ein Risiko, das sich durch Auswahl entsprechend kurzer Laufzeiten minimieren lässt.

„Noch zu früh“

Von der OeNB abwärts herrscht in der heimischen Finanzwirtschaft die Auffassung vor, dass die Aufgabe der unlimitierten Einlagensicherung per Jahreswechsel angesichts der Stabilisierung des Bankensektors vertretbar ist, ja sogar positive Signalwirkung hat. Der aus Deutschland stammende, am Institut für Banken und Finanzen der Universität Innsbruck lehrende Universitätsprofessor Matthias Bank sieht das anders: „Ich glaube, das kommt zu früh“, so der Ökonom – denn „die Auswirkungen der Wirtschaftskrise liegen noch nicht klar offen“.
Auch sei die Thematik unbegrenzter Sicherungen differenziert zu betrachten. In der Bundesrepublik habe es schließlich eine „relativ unbegrenzte Einlagensicherung bei Privatbanken“ gegeben (soll heißen: eine mit zum Teil astronomischen Höchstbeträgen, wie etwa einer Milliarde Euro pro Kunde). Hätte aber – vor allem auch in den USA – der Staat nicht systemrelevante Institute aufgefangen, wäre es durch den Dominoeffekt zu Schieflagen gekommen, angesichts derer selbst eine de facto unbegrenzte Einlagensicherung Makulatur gewesen wäre.
„Über kurz oder lang“, so Bank, werde sich im Zuge der Umsetzung der Neuregulierung der Finanzmärkte ein höheres Vertrauensniveau herausbilden. Angesichts dessen wäre dann die Reduktion der Einlagensicherung eine „konsistente Maßnahme“. Und: Letzten Endes seien auch staatliche Zusicherungen eine Frage der Glaubwürdigkeit.

("Financial Presse", 13.11.2009)

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