Er stuft den Fahrtendienst als Verkehrsdienstleister ein.
Luxemburg/Brüssel. Der Fahrdienstvermittler Uber ist nach Einschätzung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verkehrsdienstleister und unterliegt der entsprechenden behördlichen Kontrolle. Uber betreibe zwar eine elektronische Plattform, sei aber kein reiner Informationsdienstleister, erklärte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar.
Anlass ist eine Klage des Taxifahrerverbands von Barcelona, der Uber unlauteren Wettbewerb vorwirft. Es ging um einen Dienst namens Uberpop, bei dem Privatleute in ihren eigenen Autos Fahrgäste befördert haben. In Spanien und weiteren Ländern wurde der Dienst inzwischen eingestellt, Uber vermittelt dort jetzt Mietwagen mit Berufskraftfahrern. In einigen Staaten Ost- und Nordeuropas und der Schweiz kann die App noch genutzt werden.
Das Gericht in Spanien wandte sich zwecks Auslegung von Unionsrecht an den EuGH (Rechtssache C-434/15). Unter anderem zur Klärung, ob Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen ist – oder aber als elektronischer Vermittlungsdienst bzw. Dienstleister der Informationsgesellschaft. Für Verkehrsunternehmen gelten strengere Vorschriften, sie brauchen Lizenzen und Genehmigungen.
Fahrer nicht unabhängig
Uber argumentierte, ein reiner Informationsservice zu sein. Im Schlussantrag des Generalanwalts heißt es jedoch, ein Dienst, der darin besteht, mittels einer Handysoftware Kontakt zwischen potenziellen Fahrgästen und Fahrern anzubieten, sei kein „Dienst der Informationsgesellschaft“, wenn die Fahrer ihr Geschäft nicht unabhängig vom Anbieter der App betreiben, sondern dieser die Modalitäten kontrolliert – vor allem den Preis.Für den EuGH ist der Schlussantrag nicht bindend, häufig folgt er diesem jedoch. Das Urteil könnte richtungsweisend für die „Sharing Economy“ werden – und sich dann auch auf Firmen wie Airbnb oder den Essenslieferanten Deliveroo auswirken.
Der Fahrtendienst ließ verlauten, man wolle das Urteil abwarten. Selbst bei einer Einstufung als Verkehrsunternehmen werde sich in den meisten EU-Ländern an den behördlichen Kontrollen nichts ändern. Ein solches Urteil würde allerdings die dringend benötigte Reform überholter Gesetze untergraben, meinte Uber. (cka/Reuters)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2017)