Parkpickerl, Schmiergeld und unzufriedene Richter, Teil 2

Geduldig: Diese Eigenschaft wird Papier bekanntlich nachgesagt. Im vorliegenden Fall änderte aber auch die jahrelange Anhäufung von Aktenseiten nichts daran, dass sich letztlich zuwenig Substanz für einen Schuldspruch fand.
Geduldig: Diese Eigenschaft wird Papier bekanntlich nachgesagt. Im vorliegenden Fall änderte aber auch die jahrelange Anhäufung von Aktenseiten nichts daran, dass sich letztlich zuwenig Substanz für einen Schuldspruch fand.Clemens Fabry
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Zweimal wurde der Wiener H. (26) im Rahmen der Parkpickerl-Affäre schuldig gesprochen. Und zweimal hob der OGH die Verurteilung prompt wieder auf. Auf einen dritten Schuldspruch ließ es das Erstgericht dann doch nicht ankommen.

Die skurrile Parkpickerl-Causa rund um Herrn H. ist endlich ausgestanden. Der junge Wiener, der das Straflandesgericht der Bundeshauptstadt mittlerweile wohl in- und auswendig kennt, ist vom Vorwurf "Anstiftung zum Amtsmissbrauch" rechtskräftig freigesprochen worden. Im dritten Anlauf! Was H. getan hat, ist satte sechs Jahre her. Damals hat er sich um 50 Euro ein Parkpickerl am seinerzeitigen Wiener Parkpickerl-Schwarzmarkt gekauft.

Der Weg zum Freispruch war lang.

Serie: Verhandlungssache

Eine Gerichtssaal-Rubrik von Manfred Seeh

Wie tickt die Justiz abseits der großen, öffentlichkeitswirksamen Prozesse? Welche Motive haben Menschen, die kriminell werden? In welchem Stil agieren die Richter? Und wo stößt das Strafrecht an seine Grenzen?

Die Beobachtung konkreter Fälle, über die hier in loser Folge berichtet wird, liefert Antworten.

diepresse.com/verhandlungssache

Sehr lang (siehe dazu, erschienen in dieser Rubrik: Parkpickerl, Schmiergeld und unzufriedene Richter, Teil 1). Zweimal wurde H. zu jeweils drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Denn: Als ihm 2011 von einem Bekannten ein Ein-Jahres-Parkpickerl für den chronisch überparkten Bezirk Wien-Leopoldstadt unter der Hand angeboten worden war, hatte H. zugegriffen. Zu jener Zeit war er im strafrechtlichen Sinn sogar noch ein junger Erwachsener, somit galten für ihn bis zuletzt mildere Strafsätze (was freilich angesichts des nunmehrigen Freispruchs irrelevant ist).

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Kurios: Die Medien haben über die Pickerlaffäre bereits aus den Gerichtssälen berichtet, doch ein unauffälliger Ableger hält sich hartnäckig.
Wien

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Ein junger Wiener hat um 50 Euro ein Parkpickerl am Parkpickerl-Schwarzmarkt gekauft. Das ist sechs Jahre her. Seither wird prozessiert. Schon zweimal hat der OGH eine Verurteilung aufgehoben. Derzeit läuft Runde 3.

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