Eine Ausgliederung müsse dringend geprüft werden.
Wien. Der Rechnungshof sieht beim Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) dringenden Handlungsbedarf. Die Organisation und das Management des Konzerns werden in einem aktuellen Prüfbericht massiv kritisiert. Vor allem wird unmissverständlich klargestellt, dass eine Ausgliederung geprüft werden sollte. Ideen dafür gibt es laut Rechnungshof schon länger.
In dem Bericht wird daran erinnert, dass bereits 1989 von einer Expertengruppe vorgeschlagen wurde, von der Stadt Wien die Herauslösung des KAV aus der Magistratsverwaltung bei Beibehaltung der hundertprozentigen Eigentümerschaft durch die Stadt Wien zu prüfen. Der Rechnungshof urgiert, dies zu tun und unter „Berücksichtigung einer bestmöglichen Aufgabenerfüllung und eines effizienten Mitteleinsatzes“ diesbezüglich eine „klare Entscheidung“ zu treffen.
Massive Einschränkungen
Der Status quo ist laut Bericht keinesfalls befriedigend. Das Unternehmen konnte und kann wenig ohne Gemeinderat bzw. die Stadtregierung entscheiden. Für die Führung des KAV bedeutet dies massive Einschränkungen: „Dem Generaldirektor oblag laut Statut die Geschäfts- und Betriebsführung der Unternehmung, soweit diese nicht den Gemeindeorganen zugeordnet waren. Das Statut behielt aber dem Gemeinderat wesentliche Befugnisse, wie zum Beispiel die Festsetzung des Dienstpostenplans oder die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, vor“, heißt es im Bericht. Dennoch lagen die Bezüge der Vorstandsmitglieder laut Rechnungshof deutlich über dem Durchschnittswert vergleichbarer Gesellschaften mit Bundesbeteiligung. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2017)