Mangels Studienerfolgs entfällt die Unterhaltspflicht des Vaters.
Wien. Studierende, die ihr Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betreiben, verlieren den Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern. Das Bezirksgericht Innsbruck hat deshalb einen Soziologiestudenten, der bis zum 6. Semester nur 35 ECTS-Punkte erreicht hatte, zur Rückzahlung von 18.036,92 Euro verdonnert. Der Beschluss (33 Fam 46/15m - 51) ist noch nicht rechtskräftig.
Dass es sich um einen Beschluss und kein Urteil handelt, ist einer der Gründe, warum die Summe so hoch ist. Entgegen der sonstigen Praxis hat das Landesgericht nämlich die zunächst streitige Auseinandersetzung ins Außerstreitverfahren verwiesen. Vorläufiges Ergebnis ist, dass der Student ab dem Moment, als sein Vater wegen Arbeitslosigkeit die Alimente eigenmächtig reduzierte und seine Verpflichtung in Frage stellte, nicht mehr blind auf die Rechtmäßigkeit des Bezugs vertrauen durfte.
Podiumsdiskussion an WU
Die Entscheidung passt in eine Serie von Auseinandersetzungen, die in jüngster Zeit vermehrt um die Rückforderung von Alimenten für Bummelstudenten geführt werden. „Die Presse“ veranstaltet dazu heute in einer Woche mit der WU Wien ein „Rechtspanorama an der WU“ (ab 18 Uhr im Festsaal 1 des Learning Centers).
Über die Frage „Wie viel Unterhalt gebührt Studierenden?“ diskutieren Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer, OGH-Hofrat Edwin Gitschthaler, WU-Zivilrechtsprofessorin Susanne Kalss, der Vorstand des Zentrums für Berufsplanung der WU, Michael Meyer, sowie der Rechtsanwalt Günter Tews. Der Eintritt ist frei, Anmeldungen sind erbeten per E-Mail an leservorteile@diepresse.com.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2017)