EU-Vertrag: Parlament noch nicht bereit für Lissabon

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Umsetzung neuer Rechte lässt auf sich warten, obwohl Reformvertrag am 1. Dezember in Kraft tritt.

WIEN. Nach der lange verzögerten Unterschrift des tschechischen Präsidenten Václav Klaus ist alles bereit für das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember – aber nicht das österreichische Parlament. Während Tschechien am Freitag als letztes EU-Land seine Ratifizierungsurkunde zum Reformvertrag in Rom hinterlegt hat, läuft die Umsetzung der neuen Rechte der Volksvertretung in Österreich erst an. Die Demokratisierung der EU ist, obwohl von seinen Gegnern geflissentlich verschwiegen, eines der wichtigsten Ziele des neuen EU-Vertrags. Dazu gehört, dass die nationalen Parlamente darüber zu wachen haben, dass die Subsidiarität eingehalten wird, also nur solche Regelungen auf EU-Ebene geschaffen werden, die nicht sinnvoller durch die 27 Mitgliedstaaten selbst erledigt würden. „Die nationalen Parlamente werden in dieser Hinsicht zu Organen der EU“, sagt Bernd-Christian Funk, Verfassungsrechtler an der Universität Wien. Funk spricht sogar die Frage an, ob dadurch, dass das Parlament in Pflicht genommen wird, eine (volksabstimmungspflichtige) Gesamtänderung der Bundesverfassung erfolgt; er verneint aber, weil es Österreich überlassen bleibt, wie es die Mitsprache regelt. Dass es dazu einiger Anpassungen in der Verfassung und in den Geschäftsordnungen von National- und Bundesrat bedarf, ist unbestritten.

Folgende Gestaltungsrechte erhalten die Parlamente nach dem Lissabon-Vertrag:

• Im Subsidiaritätsverfahren können bestimmte Quoren der staatlichen Parlamente einwenden, dass ein EU-Vorhaben das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Ist ein Drittel der Parlamente dieser Auffassung, muss die EU-Kommission ihren Vorschlag nochmals überprüfen; hat die Mehrheit der Parlamente solche Bedenken, startet ein besonderes Verfahren, in dem das EU-Parlament und der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) darüber entscheiden, ob das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt wird.

• Jedes nationale Parlament kann wegen behaupteter Verletzung der Subsidiarität Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben.

• Auch die Überführung von Materien, die zurzeit der Einstimmigkeit unterliegen, zu Mehrheitsmaterien durch den EU-Rat (nach der „Passerelle“- oder Brückenklausel) unterliegt der Kontrolle der Parlamente: In diesem Fall kann jedes Parlament der 27 ein Veto einlegen. Eine Materie, die für eine solche Überführung per einstimmigem Beschluss des EU-Rats in Betracht käme, wäre das Steuerrecht.

Aber was ist „das Parlament“ im Fall Österreichs? Abgesehen davon, dass laut eines Protokolls zum EU-Vertrag beim Subsidiaritätsverfahren „gegebenenfalls die regionalen Parlamente“ (also die Landtage) zu konsultieren sind, besteht Österreichs Parlament aus National- und Bundesrat. Das erwähnte Protokoll regelt bloß für das Subsidiaritätsverfahren, dass jedes Parlament zwei Stimmen hat, im Fall von zwei Kammern eine für jede.

Völlig offen – und daher durch die Mitgliedstaaten zu regeln – bleibt aber beispielsweise, mit welcher Mehrheit die Vertretungskörper entscheiden: mit einfacher oder mit Zweidrittelmehrheit? In Deutschland wurde, wie Verfassungsrechtler Theo Öhlinger berichtet, die Subsidiaritätsklage sogar als Minderheitsrecht ausgestaltet: Dort kann ein Viertel der Mitglieder des Bundestags klagen. „Ich halte das für eine ganz problematische Regelung“, so Öhlinger; eine EU-skeptische Minderheit findet sich bald. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat übrigens zwar den Lissabon-Vertrag gebilligt, aber Nachbesserungen bei den zugehörigen (Grund-)Gesetzänderungen verlangt. Ihre Verabschiedung hat Bundespräsident Horst Köhler zur Bedingung für seine (bereits erfolgte) Unterschrift unter dem Lissabon-Vertrag gemacht.

In Österreich hingegen ist auch noch offen, ob der Einspruch bei der Brückenklausel vom National- oder vom Bundesrat erhoben werden kann. Die Frage mag in Anbetracht der zwingend erforderlichen vorherigen Zustimmung des Bundeskanzlers im EU-Rat theoretisch sein – verfassungsrechtlich geklärt muss sie dennoch werden. Überhaupt mögen die neuen Rechte der Parlamente eher symbolisch sein. „Solange die Regierung über die Mehrheit im Parlament verfügt, wird sich nicht viel ändern“, sagt Funk. Dennoch erfahre das Parlament eine Aufwertung, die Diskursplattform werde verbreitert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.11.2009)

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