Internetgiganten verschieben Gewinne nach Belieben über Landesgrenzen hinweg und rufen damit auch Österreichs Fiskus auf den Plan. Der will an virtuelle Betriebsstätten anknüpfen, und zwar international akkordiert.
Wien. Die Digitalisierung der Wirtschaft verlangt nach neuen Lösungen im Internationalen Steuerrecht. Denn mit herkömmlichen Instrumentarien der Verteilung der Besteuerungsrechte über Landesgrenzen hinweg sind die Geschäftsmodelle digitaler Unternehmer wie des Versandhändlers Amazon oder des als Suchmaschine getarnten Werberiesen Google nicht in den Griff zu kriegen. Auch im österreichischen Finanzministerium wird deshalb intensiv über Möglichkeiten nachgedacht, Gewinne zu besteuern, die Internetgiganten hier erwirtschaften.
Im Mittelpunkt der Überlegungen steht ein neuer Betriebsstättenbegriff, für den statt einer körperlichen schon eine virtuelle Präsenz ausreichen soll. Rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen sprechen allerdings dagegen, diesen Ansatz im Alleingang zu verfolgen: Denn dazu müsste sich Österreich über Doppelbesteuerungsabkommen hinwegsetzen, die es mit Dutzenden anderen Staaten geschlossen hat, und das Land könnte sich Nachteile als (auch virtueller) Wirtschaftsstandort einhandeln.