Der Verwaltungsgerichtshof macht den Weg frei für ein Projekt an der Schwarzen Lafnitz.
Privateigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen und gegen eine Entschädigung vom Staat enteignet werden, zum Beispiel zum Zweck des Straßenbaus. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass auch die Republik Österreich enteignet werden kann, und zwar für ein Wasserkraftwerk. Genau das ist soeben geschehen, um ein Projekt an der Schwarzen Lafnitz in der Steiermark zu ermöglichen. Der Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass der Staat, der mit dem „Öffentlichen Wassergut“ (ÖWG) die Eigentumsrechte an den betroffenen Wassergütern hält, rechtskräftig enteignet wird.
Das berichtet Georg Eisenberger, Rechtsanwalt und Partner bei Eisenberger und Herzog. Behördliche Willkür sei damit gestoppt worden, so Eisenberger zur "Presse". Das Projekt, mit dem drei bestehende Kraftwerke an der Schwarzen Lafnitz zusammengefasst werden sollen, habe alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Trotzdem habe die Verwaltung des ÖWG, die Wasserabteilung des Landes, die Zustimmung zum Bau verweigert. Diese Zustimmung in Form eines Gestattungsvertrags ist aber eine Voraussetzung für die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung. „Zunehmend werden solche Verträge von der Republik – trotz der Genehmigungsfähigkeit von Projekten und trotz des Bedarfes an alternativen Energieerzeugungsanlagen – nur noch unter restriktiven Bedingungen, für kurze Dauer oder gar nicht mehr abgeschlossen“, klagt Eisenberger. „Diese Behördenwillkür führt zu einer generell hohen Rechtsunsicherheit für Investoren und Projektwerber.“