Urteil: Kritischer Arzt Gernot Rainer verliert gegen Stadt

Archivbild: Gernot Rainer bei einem ''Presse''-Interview im Vorjahr
Archivbild: Gernot Rainer bei einem ''Presse''-Interview im VorjahrDie Presse
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Der Lungenfacharzt hatte auf Wiedereinstellung geklagt, da er das Auslaufen seines Dienstvertrags im Otto-Wagner-Spital als Folge seines gewerkschaftlichen Engagements ansah.

Im Fall des Lungenfacharztes Gernot Rainer wurde am Montag, wie die „Presse“ erfuhr, das schriftliche Urteil an die Anwälte zugestellt. Der Arzt hat demnach den Prozess um Wiedereinstellung verloren. Laut dem Urteil war das Dienstverhältnis nicht auf Umwandlung in ein unbefristetes Dienstverhältnis angelegt.

Rainer hatte die Stadt geklagt, da er das Auslaufen seines Dienstvertrags im Otto-Wagner-Spital als Folge seines Engagements bei der von ihm gegründeten Ärztegewerkschaft Asklepios ansah. Der 38-Jährige hatte nämlich in der Vergangenheit wiederholt öffentlich Kritik an Personal- und Leistungsreduktionen sowie gegen den Willen der Belegschaft eingeführten Schichtdiensten durch den Krankenanstaltenverbund (KAV) geübt.

"Sachliche Gründe"

Rainer hatte Ende 2015 um einen Dauervertrag angesucht, dieser war vom Wiener KAV abgelehnt worden. Im Urteil heißt es nun, dieser sei aus rein sachlichen Gründen, nicht wegen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit so entschieden worden.

Für Aufsehen hatte Anfang vergangenes Jahres gesorgt, dass Rainer bei der Nicht-Verlängerung seines Vertrages vorgeworfen wurde, dass er sich nicht mit den "Gesamtinteressen der Stadt" und den "Gesamtinteressen der Dienststelle" identifiziere. Abgesehen davon war ihm von seinem Vorgesetzten ein ausgezeichnetes Dienstzeugnis ausgestellt worden.

Rainer kündigt Berufung an

"Das Urteil ist bedauerlich und ich halte es für nicht richtig. Die Begründung für die Auflösung meines Dienstverhältnisses, nämlich die Verfehlung der 'Gesamtinteressen der Stadt Wien', konnte im ganzen Prozessverlauf nicht geliefert werden. Der Passus wird nunmehr, nach Überprüfung durch die Volksanwaltschaft, in der Form nicht mehr verwendet werden", sagt Rainer im "Presse"-Gespräch. "Auch der Richter begründet, als Arbeitnehmer müsse man sich mit dem Spitalskonzept der Stadt Wien identifizieren. Ein Konzept, das sich laufend geändert hat und grobe Missstände in der Krankenversorgung der Stadt hervorgebracht hat. Die maßgeblich Beteiligten, wie die ehemalige Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely oder der KAV-Generaldirektor Udo Janßen, sind bereits freiwillig gegangen oder wurden von ihren Posten entfernt."

Er werde gegen dieses Urteil berufen. An dieser Stelle nicht aufzugeben, habe "wichtige Signalwirkung für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen und ein besseres Gesundheitssystem engagieren".

Wahlarztpraxis

Rainer betreibt eine Wahlarztordination in Döbling und hat nach seinem Ausscheiden aus dem Otto-Wagner-Spital das Buch "Kampf der Klassenmedizin" geschrieben, das im März dieses Jahres im Brandstätter-Verlag erschienen ist.

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