Warum Gabalier den Konzerthaus-Chef klagt

Andreas Gabalier.
Andreas Gabalier. (c) imago/Sven Simon (Malte Ossowski/SVEN SIMON)
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Der Sänger Andreas Gabalier fühlt sich von Konzerthaus-Direktor Matthias Naske ins rechte Eck gestellt.

Das Konzert, das der „Volks-Rock'n'Roller“ Andreas Gabalier heuer am 18. April im Wiener Musikverein gab, ging zwar ruhig, unplugged und ohne politische Aussagen über die Bühne, die goldenen Karyatiden stehen auch noch. Doch ein Interview, das der Konzerthaus-Chef, Matthias Naske, danach, am 8. Mai, der „Presse“ gab, wird jetzt weniger glimpflich enden, nämlich vor Gericht. Naske kritisierte darin die Vermietung des Musikvereins an Gabalier als „Fehler“, „wir hätten das nicht gemacht. [. . .] Weil das Signale sind. Man muss wissen, wer Gabalier ist, wofür er steht, und dann abwägen.“ Zum Programm des Konzerthauses würde eher Hubert von Goisern passen, so Naske. „Wir treffen auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, so harmlos ist das nicht. Auf der anderen Seite dienen wir auch keiner Ideologie.“
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Aussagen, durch die Gabalier sich jetzt, drei Wochen später, ins rechte Eck gedrängt und in seinem wirtschaftlichen Fortkommen geschädigt sieht, wie er gestern, Donnerstag, dem Magazin „Trend“ bekannt gab. Erste Konzertveranstalter würden wegen des Interviews bereits abspringen. Weshalb er durch seinen Manager, Klaus Bartelmuss, und dessen Wiener Anwalt, Meinhard Novak, eine Wettbewerbsklage gegen Naske hat einbringen lassen, lautend auf Feststellung des Schadens und Widerruf wegen Herabsetzung. Der Streitwert: 500.000 Euro.

Nur ein PR-Gag, wie man in der Juristen-Szene munkelt? Medienrechtsspezialist Michael Rami dazu zur „Presse“: „Diese Klage hat meiner Ansicht nach keine Aussicht auf Erfolg, weil Naskes Aussagen viel zu undeutlich sind, als dass man aus ihnen irgendwelche Schlüsse auf Geschäftsschädigung ziehen könnte. Es handelt sich einfach um eine persönliche Meinungsäußerung, die man teilen kann oder nicht, die aber rechtlich zulässig ist.“ Prinzipiell sei es so, dass jeder frei seine Meinung äußern dürfe, so Rami, aber keine falschen Tatsachen behaupten dürfe. „Zu sagen, dass jemand einer bestimmten Geisteshaltung nahesteht, ist an der Grenze. Ich als Staatsbürger finde diese Aussage von Naske eigenartig, aber rechtlich bedenklich ist meines Erachtens nichts daran.“

Einen Tag nach dem Auftritt im Musikverein trat Gabalier übrigens im Großen Festspielhaus in Salzburg auf – eine Vermietung wie viele andere, sagt Festspielintendant Markus Hinterhäuser: Das werde vom Privatveranstalter mit der Liegenschaftsverwaltung abgewickelt, damit habe er nichts zu tun.

Gabalier will nicht vereinnahmt werden

Prinzipiell gilt es in der Kulturszene als problematisch, Künstler nach ideologischen Einstellungen abzuklopfen, denn wo fängt man an? Bei Kontakten zu diversen Regimen und Organisationen von China bis zur Mafia? Gabalier hält allerdings mit seinen Einstellungen, die er, wie er mehrfach betont, nicht parteipolitisch vereinnahmt sehen will – auch nicht von der FPÖ – nicht hinterm Berg: Vom Singen der Bundeshymne ohne Töchter, der Kritik an Merkels Regierung, wie er sie 2016 bei einem Konzert in München äußerte, bis zur Geste, sich nach dem Kopftuch-Sager Van der Bellens selbst als „Zeichen der Solidarität“ für die Frauen, die bald alle Kopftuch werden tragen müssen, selbst eins aufzusetzen. Jede dieser Äußerungen brächten Zustimmung, aber auch Kritik, sagte Gabalier vor Kurzem in der „Krone“: „Das halte ich aus, mein Hirschleder ist dick. Ich stehe zu meiner Meinung und nehme mir auch das Recht, sie in der Öffentlichkeit zu vertreten.“

Naske wird wohl ebenso auf dieses Recht pochen. In einer ersten Reaktion sagte der Konzerthaus-Chef gestern: „Anhand der mir vorliegenden Unterlagen sind die Vorwürfe nicht nachvollziehbar. Klarstellen möchte ich jedenfalls, dass meiner Aussage über Andreas Gabalier keine politische Wertung zugrunde liegt.“ Es sei seine Aufgabe als Intendant, sich mit der Bewertung von künstlerischen Qualitäten zu beschäftigen. „Wenn Herr Gabalier oder sein Management eine gerichtliche Entscheidung über Fragen gesellschaftlicher Dimensionen von künstlerischem Geschehen führen möchte, sei ihm das unbenommen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2017)

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