Verurteilte Straftäterin soll Pflegekinder gequält haben

In der Steiermark waren Kinder bei einer Pflegemutter untergebracht, die eine verurteile Kindesmörderin gewesen sein soll. Das Land Steiermark bemüht sich in dem rund 35 Jahre alten Fall nun um eine Lösung.

In der Steiermark soll in den 1970ern und 1980ern eine Straftäterin als Pflegemutter Kinder gequält haben. Das berichtete das Ö1-Morgenjournal am Freitag. Eines der Kinder habe sich nach 2013 an das Land gewendet. Da war die Tätigkeit der Opferschutzkommission aber schon beendet. Auf Anfrage der Austria Presseagentur hieß es, dass sich das Land um eine Lösung bemühe. Die Volksanwaltschaft will als Kontaktstelle helfen.

Der heute 51 Jahre alte Mann war laut ORF 15 Jahre lang - bis in die 80er-Jahre - bei der Pflegemutter untergebracht, obwohl sie eine verurteile Kindesmörderin gewesen sei und auch das Jugendamt im südsteirischen Leibnitz davon gewusst haben soll. Dies berichtete der Mann dem ORF, ein dem Sender vorliegender Jugendamtsakt soll dies auch belegen. Der Mann soll als Kind von der Frau geschlagen worden sein, außerdem habe er auf Holzscheiten knien müssen. Wenn er sich heimlich Lebensmittel aus dem Kühlschrank geholt habe, sei er mit den Füßen ans Gitterbett angebunden worden. Zwei andere Pflegekinder hatten den Pflegeplatz damals verlassen dürfen.

Sonderschule, Gefängnis

Der Steirer sei damals - vermutlich als Folge der Misshandlungen, wie es laut ORF hieß - als Bub in der Schule als aggressiv und zerstörerisch aufgefallen. Er wurde in eine Sonderschule geschickt und so, wie er heute sagt, seiner Bildungschancen beraubt. Später geriet er auf die schiefe Bahn und war sogar im Gefängnis.

Vermutlich 2012 oder 2013 habe er versucht, beim Land Steiermark um eine Entschädigung anzusuchen. Man teilte ihm mit, die Opferschutzkommission für ehemalige Heim- und Pflegekinder habe mittlerweile ihre Tätigkeit eingestellt. Diese war ursprünglich zeitlich befristet bis Ende 2012, ist aber dann noch einmal um ein halbes Jahr verlängert worden. Rund 60 ehemalige Heim- und Pflegekinder hätten sich nach Ablauf der Frist noch gemeldet.

Aus dem Büro von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) - 2012/2013 war noch Siegfried Schrittwieser (ebenfalls SPÖ) zuständig - hieß es am Freitag, der Fall sei wegen der Ablauf der Frist nicht mehr geprüft worden. Derzeit seien auch "keine budgetären Maßnahmen" für solche Fälle getroffen, sagte ein Sprecher. Man bemühe sich aber um eine Lösung und gehe auch davon aus, dass sich noch weitere ehemalige Pflege- und Heimkinder melden könnten.

Volksanwaltschaft will als Kontaktstelle fungieren

Volksanwalt Günter Kräuter erklärte am Freitag anlässlich des Bekanntwerdens des Falles, die Volksanwaltschaft werde künftig als Dachorganisation fungieren, wenn es um Renten für Personen gehe, die als Kinder und Jugendliche Opfer von Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen oder bei Pflegeeltern wurden. Gemäß den neuen Bestimmungen entscheiden Pensionsversicherungsträger oder das Sozialministeriumsservice ab 1. Juli 2017 über die Zuerkennung von zusätzlichen Renten in Höhe von 300 Euro monatlich für Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder bei Pflegefamilien misshandelt wurden. Grundlage für diese Entscheidungen sind Belege über Entschädigungen durch Opferschutzstellen oder eine begründete Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft.

Wie der steirische Fall verdeutliche, dürften auch die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen werden, sagte Kräuter. Die Befristung der Tätigkeit der steirischen Opferschutzkommission sei schon 2012 von der Volksanwaltschaft kritisiert worden. "Dem Betroffenen empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft hinsichtlich einer Heimopferrente. Ich appelliere jedoch auch an das Land Steiermark, die rund 60 unbehandelten Fälle menschlich zu lösen und für erlittenes Leid zu entschädigen", sagte Kräuter. Eine Wiedergutmachung sei ohnehin nicht möglich, eine Geste der Verantwortung dagegen Pflicht.

(APA)

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