Unternehmensnachfolge: Heikle Phase Generationswechsel

(c) AP (Steve Nesius)
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Sie steht in vielen KMU demnächst an. Frühe Planung kann den Übergang erleichtern. Am meisten betroffen sind laut der Untersuchung die Sparten Handel, Tourismus und Freizeitwirtschaft.

In absehbarer Zeit kommt eine beachtliche Zahl an heimischen Unternehmen in neue Hände. Laut einer aktuellen Studie der KMU Forschung Austria im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich liegt das Übergabepotenzial bis 2018 bei rund 58.000 Unternehmen. In den nächsten fünf Jahren könnten 29.000 Übernahmen über die Bühne gehen. Am meisten betroffen sind laut der Untersuchung die Sparten Handel, Tourismus und Freizeitwirtschaft. Das sei auf das vergleichsweise höhere Durchschnittsalter der Unternehmer zurückzuführen.

Dass die anstehenden Unternehmensübergaben erfolgreich abgewickelt werden, liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit – immerhin würde das die Arbeitsplätze von mindestens 259.000 selbstständig und unselbstständig Beschäftigten sichern. Das Spektrum der Übergaben bezeichnen die Studienautoren als heterogen. So gewinnen etwa Übertragungen innerhalb derselben familiären Generation an Bedeutung, zum Beispiel zwischen Geschwistern oder Ehepartnern. Gleichzeitig nimmt aber auch die Zahl an familienexternen Nachfolgen zu. Hierher gehören Übergaben im Bekanntenkreis oder an Mitarbeiter ebenso wie der Unternehmensverkauf an gänzlich fremde Personen.

Viele Gründe zum Streiten

Rund 60 Prozent der Übergaben können laut Experten als langfristig erfolgreich angesehen werden. Klappt es nicht, liegt das meist an Spannungen zwischen Übergebern und Nachfolgern. Auch die Nichteinbeziehung des Nachfolgers in die Nachfolgeplanung kann sich rächen. Soll eines von mehreren Kindern das Unternehmen fortführen, gibt es laut des Salzburger Notars Hansjörg Brunner ein spezifisches Problem – nämlich die Pflichtteilsberechtigung der übrigen Sprösslinge. „Hier gibt es keine Lösung von der Stange, sondern sehr unterschiedliche Modelle, die im Wesentlichen von der Zahl der Kinder und der Unternehmensgröße abhängen“, so der Experte.

Ist genug Privatvermögen vorhanden, müssen die „weichenden“ Kinder aus diesem abgefunden werden. Schwieriger wird es, wenn es kein Vermögen gibt oder dieses im Betrieb gebunden ist. Brunner nennt als Beispiel einen Hotelier, der zwei Kinder hat. Der Sohn arbeitet im Betrieb mit, die Tochter übt einen anderen Beruf aus. Eine mögliche Lösung sei hier die Gründung einer Gesellschaft, in die der Betrieb samt Liegenschaft eingebracht wird. Beide Kinder sind zu gleichen Teilen Gesellschafter, der Gesellschaftsvertrag räumt aber dem Sohn ein Sonderrecht auf Geschäftsführung ein. Der Tochter steht ein jährlicher Gewinnbezug zu; ihr Mitspracherecht beschränkt sich auf Fälle, in denen es um gravierende Änderungen im Geschäftsbetrieb geht. So lasse sich sicherstellen, dass künftig der Sohn – der die nötigen Fachkenntnisse hat – den Betrieb allein führen kann.

Auch sonst ist es sinnvoll, klar zu regeln, wer künftig das Sagen haben soll. „Viele Unternehmen sind unführbar geworden, weil mehrere Gesellschafter mitreden“, weiß Brunner. Er empfiehlt in solchen Fällen, einen externen Geschäftsführer zu bestellen. Wichtig ist es außerdem, rechtzeitig zu handeln. Am besten wird die Übergabe mindestens fünf Jahre im Voraus geplant. In diesem Fall ist sogar ein gleitender Übergang möglich: Der Nachfolger gewinnt dann zunehmend an Einfluss.

Auch Junge sollten vorsorgen

Aber nicht nur Unternehmer, die ans Aufhören denken, müssen sich mit dem Thema auseinandersetzen. Ebenso sollte für mögliche Notfälle – etwa schwere Krankheit oder Unfall – vorgesorgt werden. Denn sonst steht im Extremfall der Fortbestand des Betriebes auf dem Spiel, wenn der Inhaber ausfällt. Abhelfen kann hier die Bestellung von Prokuristen, aber auch der Abschluss einer Vorsorgevollmacht. Diese betrifft Rechts- und Geldgeschäfte ebenso wie Entscheidungsbefugnisse im Unternehmen. „Auch die Grundsätze der Unternehmenspolitik lassen sich in der Vorsorgevollmacht festlegen“, so Brunner. Und nicht zuletzt die Grenzen der Vollmacht selbst.

Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sind Unternehmensübergaben nicht einfacher geworden. „Viele Unternehmer fragen sich, ob jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Übergabe ist“, so Robert Ehrenhöfer, Leiter Unternehmensberatung bei der Credit Suisse Österreich. Vor allem externe Übergaben stünden derzeit unter keinem guten Stern, so seien Management-Buy-outs schwerer zu finanzieren als früher.

Dazu komme, dass Käufer oft nicht bereit sind, die Kaufpreise zu zahlen, die verlangt werden. „Die Entwicklung geht von einem Verkäufer- hin zu einem Käufermarkt“, bringt es Ehrenhöfer auf den Punkt. Insgesamt seien die Interessenten für externe Übernahmen eher dünn gesät, und darunter gebe es nicht wenige Schnäppchenjäger. Aufgrund der Notlage vieler Unternehmen haben die jetzt auch durchaus Erfolgschancen.

Vor der Festlegung des Verkaufspreises empfiehlt Ehrenhöfer übergabewilligen Unternehmern, genau zu analysieren, wie die Firma dasteht und wie sich die Gewinne künftig entwickeln könnten. Nachdenken sollten sie auch darüber, für wen das Unternehmen interessant ist und wer es in Zukunft auch wirklich weiterbringen kann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2009)


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