Anlaufstelle für Heimopfer

Wer als Kind bei Pflegeeltern oder in Heimen (im Bild: ehemaliges Waisenhaus Hohe Warte in Wien) missbraucht wurde, hat künftig eine neue Anlaufstelle.
Wer als Kind bei Pflegeeltern oder in Heimen (im Bild: ehemaliges Waisenhaus Hohe Warte in Wien) missbraucht wurde, hat künftig eine neue Anlaufstelle.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Volksanwaltschaft wird künftig als Dachorganisation fungieren, wenn es um Renten für als Kinder misshandelte Personen geht.

Wien. Anlässlich eines jetzt bekannt gewordenen Falls von Missbrauch eines Kindes durch eine Pflegemutter kündigte Volksanwalt Günter Kräuter am Freitag eine neue Anlaufstelle für Betroffene an. Konkret werde die Volksanwaltschaft künftig als Dachorganisation fungieren, wenn es um Renten für Personen gehe, die als Kinder und Jugendliche Opfer von Missbrauch in Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kirche oder bei Pflegeeltern wurden.

Das Heimopferrentengesetz, das Ende April vom Nationalrat beschlossen wurde, gesteht nämlich Betroffenen ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt monatlich 300 Euro zu.Grundlage für diese Entscheidungen sind Belege über Entschädigungen durch Opferschutzstellen oder eine begründete Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft. Bisher wurden laut Kräuter von den Opferschutzstellen in den Bundesländern rund 7000 Fälle bearbeitet und 85 Millionen Euro ausbezahlt.

Betroffene, die noch keinen Antrag gestellt haben oder bisher abgelehnt wurden, können sich bei der Kommission der Volksanwaltschaft melden. Kräuter rechnet mit mindestens 1000 und bis zu 15.000 weiteren Anträgen. Eine Wiedergutmachung sei ohnehin nicht möglich, eine Geste der Verantwortung dagegen Pflicht.

Ausweitung auf Krankenhäuser

Die Volksanwaltschaft fordert zudem, dass auch Opfer von Gewalt und Missbrauch in Krankenhäusern – so etwa Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in der Wiener Psychiatrie misshandelt wurden – einbezogen werden müssen. Kräuter: „Nur, weil man in einem Spital misshandelt worden ist und nicht in einem Heim, das kann kein Unterschied sein.“

Wie der aktuelle Fall aus der Steiermark verdeutliche, dürften auch die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Dabei soll in den 1970er- und 1980er-Jahren eine Straftäterin als Pflegemutter Kinder gequält haben. Das berichtete das „Ö1-Morgenjournal“ am Freitag. Eines der damaligen Kinder habe sich nach 2013 an das Land gewendet. Da war die Tätigkeit der Opferschutzkommission aber schon beendet.

Sonderschule und Gefängnis

Der heute 51 Jahre alte Mann war 15 Jahre lang – bis in die 1980er-Jahre – bei der Pflegemutter untergebracht, obwohl sie eine verurteile Kindesmörderin gewesen sei und auch das Jugendamt im südsteirischen Leibnitz davon gewusst haben soll. Der Mann soll als Kind von der Frau geschlagen worden sein, außerdem habe er auf Holzscheiten knien müssen. Wenn er sich heimlich Lebensmittel aus dem Kühlschrank geholt habe, sei er mit den Füßen ans Gitterbett angebunden worden. Zwei andere Pflegekinder hatten den Pflegeplatz damals verlassen dürfen.

Der Steirer sei damals – vermutlich als Folge der Misshandlungen – als Bub in der Schule als aggressiv aufgefallen. Er wurde in eine Sonderschule geschickt und so, wie er heute sagt, seiner Bildungschancen beraubt. Später landete er sogar im Gefängnis. 2013 habe er versucht, beim Land Steiermark um eine Entschädigung anzusuchen.

Man teilte ihm mit, die Opferschutzkommission für ehemalige Heim- und Pflegekinder habe ihre Tätigkeit eingestellt. Diese war ursprünglich zeitlich befristet bis Ende 2012, ist aber dann noch einmal um ein halbes Jahr verlängert worden. Rund 60 ehemalige Heim- und Pflegekinder haben sich nach Ablauf der Frist noch gemeldet.

Frist abgelaufen – nicht geprüft

Aus dem Büro von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) – 2012/2013 war noch Siegfried Schrittwieser (ebenfalls SPÖ) zuständig – hieß es auf Anfrage, der Fall sei wegen der Ablauf der Frist nicht geprüft worden.

Derzeit seien auch „keine budgetären Maßnahmen“ für solche Fälle getroffen. Man bemühe sich aber um eine Lösung und gehe auch davon aus, dass sich noch weitere ehemalige Pflege- und Heimkinder melden könnten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2017)

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