Ein Betrugsprozess gegen einen Wiener Pensionisten wird zum Schlagabtausch zwischen dem Richter und der Verteidigung: Dabei geht es gar nicht um die Sache selbst, sondern um ein fragwürdiges Handyverbot.
Manchmal nehmen Nebensächlichkeiten eine ungewollte Eigendynamik an, werden immer wichtiger - und wichtiger. So lange bis sie mitunter sogar die Hauptsache überdecken. Konkret ist von einem Betrugsprozess die Rede. Doch die Tatfrage ist in den Hintergrund getreten. Mittlerweile will man vor allem wissen: Dürfen die Verteidiger ihre Smartphones während der Verhandlung benutzen? Und wenn nein, wie kommen sie dann an die für ihren Klienten wichtigen - elektronisch abgespeicherten - Unterlagen heran?
Worum es eigentlich geht, ist rasch erzählt: Der Wiener Pensionist K. (72) hat bereits 2014 drei Jahre teilbedingte Haft wegen schweren und gewerbsmäßigen Betruges ausgefasst. Nun steht er erneut vor dem Richter. Wieder wegen schweren und gewerbsmäßigen Betruges.
Serie: Verhandlungssache
Eine Gerichtssaal-Rubrik von Manfred Seeh
Wie tickt die Justiz abseits der großen, öffentlichkeitswirksamen Prozesse? Welche Motive haben Menschen, die kriminell werden? In welchem Stil agieren die Richter? Und wo stößt das Strafrecht an seine Grenzen?
Die Beobachtung konkreter Fälle, über die hier in loser Folge berichtet wird, liefert Antworten.
Hat Herr K. slowakische Investoren getäuscht?
K. sagt, er habe nichts Verbotenes getan ("nicht schuldig"). Er habe nur im Auftrag eines Dritten gehandelt, als er mit zwei Investoren in Kontakt trat, die Financiers für Hotelprojekte in der Slowakei suchten. Herr K. will diese Leute nicht über das Vorhandensein von Geldgebern getäuscht haben. Er habe diesen Leuten auch nicht betrügerisch 75.000 Euro an "Vorleistungen" aus der Tasche gezogen. Was er getan habe, habe er auf Ersuchen eines gewissen P. getan.