Insolvenzrichter: Anfechtung ausklammern

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Richtervereinigung will Blockade der Insolvenzreform lösen, Justizressort hält am Konzept fest.

WIEN. Das diesjährige Insolvenz-Forum Grundlsee, schon traditioneller Treffpunkt von Praktikern und Experten des Insolvenzrechts, ist Opfer seiner Aktualität geworden: Der Freitag der Vorwoche war dem geplanten Insolvenzrechtsänderungsgesetz2009 gewidmet – einem Gesetz, das es aller Voraussicht nach heuer nicht mehr gibt. Denn zwischen Sozial- und Justizministerium herrscht eine Blockade wegen der Frage, ob die Sozialversicherung gegen eine Anfechtung (und damit Rückzahlung) von Beitragsleistungen insolventer Unternehmen immunisiert werden soll.

Zustimmung zur Reform

Die Fachgruppe Insolvenzrecht der Richtervereinigung hat nun einen Lösungsvorschlag parat, der zumindest am Grundlsee breite Zustimmung gefunden hat. „Sämtliche Regelungen über die Anfechtung werden in der Novelle gar nicht behandelt, weil sie ja ohnehin für dieses Vorhaben keine wirkliche Bedeutung haben, und man richtet eine neue Arbeitsgruppe ein, die das Anfechtungsrecht insgesamt behandelt“, sagt Markus Sonnleitner, Vorsitzender der Fachgruppe, im Gespräch mit der „Presse“. Auf diese Weise könnte die – in ihren Grundzügen von den Experten am Grundlsee einhellig begrüßte – Reform vielleicht gerettet werden. „Sie muss ja nicht unbedingt am 1.Jänner2010 in Kraft treten“, so Sonnleitner.

Im Zentrum der Reform steht ein neues Sanierungsverfahren, das die Rettung maroder Unternehmen erleichtern soll. Eine auf Wunsch der Banken vorgesehene Einschränkung der Anfechtbarkeit von Sanierungskrediten, die vor der formellen Insolvenz vergeben werden, hat nur mittelbar damit zu tun – und hat aber die Sozialversicherungen hellhörig gemacht, die als Zwangsgläubiger der Firmen nicht länger dem Risiko der Anfechtung ausgesetzt sein wollen.

Das Justizministerium zeigt sich zwar gesprächsbereit, hält aber nicht viel vom Ausklammern der Anfechtung: „Wir halten grundsätzlich an unserem Konzept fest“, sagt Paul Hefelle, Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, auf Anfrage der „Presse“. Und: „Wir sind nach wie vor bemüht, diese Reform möglichst schnell umzusetzen.“

Justizkosten einsparen?

Dass es dazu noch einigen Diskussionsstoff gibt, zeigt eine Äußerung zweier Insolvenzexperten der Finanzprokuratur (das Finanzministerium, zu dem die Prokuratur gehört, ist ebenfalls an einem Schutz gegen die Anfechtung interessiert): In einem Beitrag für die Zeitschrift „SWK“ (Heft 31) treten Paul Liebeg und Brigitte Sommer dafür ein, Lohn- und Sozialabgaben von der Anfechtung auszunehmen. Darüber hinaus haben sie einen Vorschlag parat, wie das Justizministerium seinen „Sanierungsbeitrag“ leisten könnte: Statt, wie zuletzt geschehen, neue Kosten (für den Konkursaufhebungsbeschluss) einzuführen, könnte die Justiz etwa bei einem erfüllten Zwangsausgleich ganz oder weitgehend auf ihre Gebühren verzichten, so Liebeg zur „Presse“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2009)

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