Cybermobbing: Drei Jahre Haft

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Verhetzung und Belästigung im Internet werden seit 2016 härter bestraft.

Wien. Die Internetforen sind kein rechtsfreier Raum – Hassposter können für ihre hetzerischen oder beleidigenden Kommentare auch im Gefängnis landen. Allerdings wird beim Rechtsweg unterschieden, um welche Art von Beleidigung es sich handelt.
Bei übler Nachrede und Beleidigung müssen die Opfer im Rahmen einer Privatanklage selbst vor Gericht ziehen. Fallen hingegen Hasspostings unter Verleumdung, Verhetzung oder unter den erst im Jahr 2016 eingeführten Cybermobbing-Paragrafen, muss die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden.
Als Cybermobbing gilt die „fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“. Konkret macht sich laut Gesetzestext strafbar, wer eine Person vor mehr als zehn Menschen „an der Ehre verletzt“ oder „Tatsachen oder Bilder des höchstpersönlichen Lebensbereichs wahrnehmbar macht“.
Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe – bei einem Selbstmordversuch des Opfers erhöht sich dieser auf bis zu drei Jahre. Als Verhetzung gilt das „Aufstacheln zu Gewalt“ vor mehr als zehn Personen, wenn es vielen Menschen (ab 30 Personen) zugänglich wird. In diesem Fall drohen bis zu zwei Jahre Haft.

„Schuldig“: Postings vor Gericht

Im heurigen Jahr sind bei der Staatsanwaltschaft insgesamt bereits 122 Fälle von Cybermobbing angefallen. Bis Ende April gab es heuer diesbezüglich auch vier Verurteilungen und einen Freispruch.
Angezeigte Verhetzungsfälle gab es hingegen ungefähr doppelt so viele: nämlich genau 227 – bei 28 Verurteilungen. Einen Schönheitsfehler hat die Statistik freilich: In der Statistik des Justizministeriums wird die Zahl der im Netz erfolgten Fälle nicht gesondert ausgewiesen. (red.).

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