Der Privatkonkurs neu tritt ab 1. November in Kraft

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Das Abschöpfungsverfahren wird auf fünf Jahre verkürzt, die Mindestquote fällt.

Wien. Quasi am letzten Drücker, unmittelbar vor der Beschlussfassung im Justizausschuss, gelang es den Gläubigerverbänden und der Wirtschaftskammer gestern noch eine wesentliche Änderung im Gesetzesentwurf bei SPÖ und ÖVP durchzusetzen: Das Abschöpfungsverfahren soll von sieben auf fünf Jahre verkürzt werden. Ursprünglich war eine Reduktion auf drei Jahre vorgesehen gewesen. Während der Dauer des Abschöpfungsverfahrens wird dem privaten Schuldner bzw. dem Unternehmer alle Einnahmen, die über das Existenzminimum hinausgehen, genommen.

Die zehnprozentige Mindestquote, die der Schuldner bisher zu erfüllen hatte, um eine Entschuldung zu erreichen, fällt allerdings. Vor allem den Schuldnerberatern war dieser Punkt ein großes Anliegen gewesen. Die Gläubigerverbände sprachen sich hingegen vehement dagegen aus. Neu ist auch, dass Schuldner ohne pfändbares Einkommen einmal pro Jahr bei Gericht versichern müssen, dass sie sich um eine angemessene Arbeit bemühen. „Das ist eine engmaschige Kontrolle, um zu sehen, ob alle Schuldner leisten, was möglich ist, sagte Clemens Mitterlehner, Chef der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen.

Mit dem Kompromiss zeigt sich nun auch der Kreditschutzverband (KSV) halbwegs zufrieden: „Einige der gröbsten Schwächen des Erstentwurfs konnten noch behoben werden“, sagt Hans Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV, zur „Presse“. „Statt einer Bruchlandung kommt es nun zu einer Notlandung.“ Übrigens, anders als bisher geplant, tritt das Gesetz erst mit 1. November und nicht schon im Juli 2017 in Kraft. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.06.2017)

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