Habsburg-Lothringen will trotz Verbot kandidieren

Ulrich Habsburg-Lothringen will trotz Verbot als Bundespräsident kandidieren
Ulrich Habsburg-Lothringen will trotz Verbot als Bundespräsident kandidieren(c) APA (Gert Eggenberger)
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Der Grüne Gemeinderat aus Kärnten, Ulrich Habsburg-Lothringen, will trotz Verbot für das Amt des Bundespräsidenten antreten. Seine Beschwerde beim Verfassungsgericht ist anhängig.

Der Grüne Gemeinderat in der Kärntner Bezirksstadt Wolfsberg, Ulrich Habsburg-Lothringen, will für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren. Eine rechtliche Hürde versperrt ihm aber noch den Weg in die Hofburg. Laut Wahlgesetz ist eine Kandidatur für Mitglieder "regierender und ehemals regierender Häuser" verboten. Ein dementsprechendes Verfahren auf Gesetzesprüfung ist beim Verfassungsgerichtshof anhängig, eine Antwort allerdings noch ausständig.

"Regierung hat Nein gesagt"

Die im September eingereichte Beschwerde von Habsburg-Lothringen war der Bundesregierung vorgelegt worden. "Die Regierung hat Nein gesagt, die Beschwerde sei abzuweisen", erklärte Anwalt Rudolf Vouk, Rechtsvertreter des in Kärnten ansässigen Zweiges der Habsburger. Jetzt müsse man abwarten, bis der VfGH antworte, dies könne laut Vouk "in der Dezember-Session oder Anfang kommenden Jahres" passieren.

"Wenn der VfGH explizit keinen Riegel vorschiebt will er eine Kandidatur wagen", meinte der Anwalt. Habsburg-Lothringen sehe als Grüner Gemeinderat keine Probleme für eine Kandidatur, weder von Parteiseite, noch vom Zuspruch der Bevölkerung. Er rechne sich reale Chancen aus. Auch wenn vom VfGH keine Antwort komme, möchte Habsburg-Lothringen gegen den amtierenden Bundespräsidenten Heinz Fischer antreten und "schauen was passiert", so Vouk.

Habsburg-Lothringen optimistisch

Ab dem Stichtag der Wahl - der voraussichtlich Anfang März sein wird - will der Gemeinderat die notwendigen 6000 Unterstützungserklärungen sammeln. In dieser Hürde sieht er kein Problem. "Es war ihm nur die Meldung wichtig, dass Fischer nicht der einzige Kandidat ist. Aber jetzt heißt es warten", sagte Vouk.

Der Ausschluss der Habsburger von der Kandidatur für das Bundespräsidentenamt wurde mit Ausrufung der Ersten Republik eingeführt. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf potenzielle Thronanwärter, sondern auf alle Mitglieder des Hauses.

(APA)

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