Schlagwort Menschenrechte: Die Rückkehr des Herrn Metternich

Wir alle haben eine Zeit erlebt, in der Menschenrechte zu den Grundfesten des Staates gehörten. Wir haben uns daran gewöhnt, dass sie beachtet werden, und berufen uns auf sie. Und plötzlich stehen sie wieder zur Disposition. Menschenrechte: über ihre Bedeutung – und ihre Gefährdung.

Das Thema Menschenrechte berührt immer stärker, weil jüngste Entwicklungen in die Richtung zu gehen scheinen, dass Menschenrechte zur Disposition stehen. Es ist selbstverständlich geworden, dass wir Menschenrechte genießen und uns auch darauf berufen können. Sie werden angeblich ernst genommen und allseits beachtet. Wenn man sich jedoch die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte ansieht, könnte man auf die Idee kommen, dass sie scheibchenweise beseitigt werden. Erinnert sei unter anderem an die staatliche und private Überwachung. Es ist daher notwendig, dass wir uns bewusst sind, was sie sind, welchen Rang sie genießen, woher sie kommen und wohin sie sich bewegen.

Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“).

Monarchische Regierungen prägten die Entwicklung der Gesellschaft in Europa über Jahrhunderte. Es gab Menschen, die frei waren, und solche, die unfrei waren. Der Staat spitzte sich immer stärker auf die Allmacht der Monarchen zu, die aber ihre unbeschränkte Machtfülle unterschiedlich ausnützten. In Österreich etwa gab es im 18. Jahrhundert Monarchen, die reformierten und modernisierten. In Nordamerika entstand nach der Revolution gegen die englische Kolonialmacht 1787 eine Verfassung, die im Wesentlichen noch heute besteht. Bereits 1776 erklärte die Virginia Declaration of Rights einen Katalog von Menschen- und Bürgerrechten, die als Bill of Rights 1791 in Kraft trat. 1789 beschloss die französische Nationalversammlung die Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen, die bis heute eine der Grundlagen für Demokratie und Freiheit in Frankreich darstellt. In Österreich wurde 1766 die Folter abgeschafft. Das Allgemeine Bürgerlichen Gesetzbuch beendete mit 1. Jänner 1812 gesetzlich „Sclaverey“ und Leibeigenschaft – zu einer Zeit, in der in Österreich Kaiser Franz II./I. herrschte und Österreich dabei war, in den Spitzelstaat Metternichs abzudriften.

Die Entstehung von Menschen- und Bürgerrechten geht also auf eine kriegerische Zeit, eine Zeit der Revolutionen zurück, in der es im Vordergrund stand, gegen einen absoluten Staat Rechte und Freiheiten des Einzelnen zu erkämpfen. Dennoch machte nach dem Scheitern der Französischen Revolution die Gegenbewegung des Neoabsolutismus mit Zensur und Bespitzelung die Bestrebungen zunichte, allen Menschen gleiche Rechte und Pflichten zu garantieren. Erst Revolutionen und Aufstände sowie verlorene Kriegen führten dazu, dass sich dauerhaft Menschenrechte etablieren konnten, die den Schutz des Einzelnen vor dem Staat garantieren.

Theorie von Montesquieu

Dabei spielt auch die Schaffung einer Verfassung als Rahmen für den Staat eine wesentliche Rolle. Sie regelt die unterschiedlichen Rollen, die einzelne Teile des Staates spielen, und ist stärker als einfache Gesetze gegen Änderungen geschützt. Die Theorie dazu stammt von Montesquieu. Er veröffentlichte sie erstmals im Jahr 1748 in einem Plädoyer für Demokratie und gegen Despotismus, für eine Gewaltenteilung innerhalb des Staates und für die natürliche Ursache von Gesetzen zur Regelung des Zusammenlebens von Menschen. Ziel der Abhandlung war es, ein Modell eines Staates zu entwerfen, in dem der Bürger frei ist. Inhaltlich trägt vor allem die Idee des Gleichgewichts der drei Säulen des Staates – der Gesetzgebung, der Vollziehung und der Rechtsprechung – dazu bei, dass gegenseitige Korrektive geschaffen werden und eine Balance halten, die ein Funktionieren des Staates gewährleisten. Montesquieu postuliert, dass dieFreiheit als Bürgerrecht nur dann garantiert ist, wenn der staatliche Zwang ausschließlich auf Gesetze beschränkt wird. Dazu muss eine Kraft die Gesetze erlassen, eine andere sie ausführen, eine dritte ihre Einhaltung kontrollieren und sie auch notfalls selbst überprüfen können, wobei die Grundsätze der Verfassung und die Menschenrechte der Maßstab sind.

Wie es aussieht, wenn dieses Modell nicht eingehalten wird, zeigte die Sowjetunion, wo es zwar eine Verfassung und Grundrechte gab, eine Möglichkeit, diese durchzusetzen, aber fehlte.

Nachdem es im 19. Jahrhundert anfangs um Menschenrechte ziemlich finster ausgesehen hatte, ergab sich erst aus den gesellschaftlichen Veränderungen durch die industrielle Revolution und verlorene Kriege eine Situation, in der der absolute Monarch Zugeständnisse machen musste. Diese bestanden in der Schaffung einer Verfassung, einem eingeschränkten Wahlrecht und in Österreich 1867 dem Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. Darin finden sich einige „einfache“, aber fundamentale Rechte wie die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, die Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern, das Recht auf Eigentum, die freie Wahl des Wohnsitzes,die Aufhebung eines Untertänigkeitsverbandes, die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit des Hausrechts, das Briefgeheimnis, das Petitionsrecht, die Versammlungsfreiheit, die Vereinsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Religionsfreiheit, die Freiheit der Wissenschaft, die Freiheit der Berufsausübung und das Recht auf Gebrauch der eigenen Sprache, die Frauen allerdings nur eingeschränkt hatten. Auch galt es, das Notverordnungsrecht des Kaisers abzuschaffen oder stark zu beschränken.

Erst die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs ließ die Wichtigkeit der Menschenrechte in vollem Umfang erkennen. Um Kriege in Zukunft zu vermeiden, kam es zur Gründung der Vereinten Nationen, die am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündeten und sich damit ausdrücklich zu Menschenrechten bekannten. Die Motive in ihrer Präambel reichen von der Gewährleistung des Friedens in der Welt über die Vermeidung der Wiederholung einer Katastrophe wie die des Zweiten Weltkriegs bis zu sozialen Rechten. Bemerkenswert ist, dass die Erklärung neben den Freiheitsrechten auch Rechte wie das Recht auf Asyl, das Verbot einer Zwangsehe, das Recht zur politischen Partizipation oder das Recht auf Bildung enthält. Sie ist zwar eine programmatische Erklärung, bis heute aber nicht verbindlich.

In Europa entstand der Europarat, der unter Berufung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen die Europäische Menschenrechtskonvention ausarbeitete, die – 1950 in Rom unterzeichnet – 1953 in Kraft trat. Österreich ratifizierte sie erst 1958 und erhob sie 1964 in den Verfassungsrang. Sie ist auch in einem Gebiet, das weit über die EU hinausgeht, ein Maßstab für Gesetze und Handlungen des Staates. Damit wurde Menschenrechten auch innerhalb Europas eine große Bedeutung zuerkannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll ihre Einhaltung gewährleisten. Schon seine Einrichtung ist ein großer Fortschritt, weil er die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln ermöglicht.

Die Europäische Union selbst jedoch hatte lange Zeit keinen Katalog von Menschenrechten. Die Europäische Menschrechtskonvention wurde zwar unter dem Titel des gemeinsamen Besitzstandes der Mitgliedsstaaten beachtet, die Europäische Grundrechtecharta trat jedoch erst 2009 in Kraft. Darin zeigt sich wohl auch, dass die Europäischen Union als Wirtschaftsgemeinschaft entworfen war. Die Auswirkungen der Grundrechtecharta sind aber bereits spürbar. Der Europäische Gerichtshof hob im Jahr 2014 die Vorratsdatenspeicherung auf. Der österreichische Verfassungsgerichtshof zog sie im Jahr 2012 in einem für europäische Maßstäbe weitreichenden Erkenntnis zur Prüfung österreichischen Rechts heran, im Anlassfall der Pflicht zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem Asylverfahren.

Das führt uns zur heutigen Situation. Die Grundrechte wurden über lange Zeit durch großen Einsatz erkämpft. Erst durch die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs wurde überdeutlich sichtbar, was ihr Fehlen bewirkt und wie notwendig es ist, in einem Rechtsstaat über Grundrechte zu verfügen. Wir alle haben eine Zeit erlebt, in der Menschenrechte und ihre Beachtung zu den Grundkonstanten des Staates gehörten. Wir konnten uns darauf verlassen, dass sie beachtet werden, und uns im Zweifelsfall darauf berufen. Wir haben uns daran gewöhnt.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre scheint sie auszuhöhlen. Erster Anlass waren wohl Terroranschläge, die bereits in den 1970er- und 1980er-Jahren in Deutschland zur viel kritisierten Rasterfahndung geführt haben und angesichts der Änderung der Kommunikationsmittel in Richtung Internet und digitaler Telefonie zu einer zunehmend automatisierten permanenten Überwachung führen. Wer sich da an den Metternichschen Überwachungsstaat und den Kampf um das Briefgeheimnis erinnert fühlt, liegt wahrscheinlich nicht so falsch. Der Erfolg dieser Maßnahmen kann ja auch kaum jemals nachgewiesen werden.

Die Säulen der Verfassung wanken

Auch wurde das Internet zu einem immer wichtigeren Medium der Kommunikation der Bürger. Mit Facebook und anderen Foren der Selbstdarstellung entstand eine neue Form der Öffentlichkeit. Privatfirmen haben ein Interesse an der Überwachung der Bürger, um sie für Zwecke der Werbung zu nutzen, und sammeln und verknüpfen Daten. Im schlimmsten Fall kommt es dazu, dass diese Daten bei Bewerbungsgesprächen, Kreditvergaben oder dem Abschluss von Lebensversicherungen Probleme bereiten oder – wie im amerikanischen Wahlkampf – der Verbreitung gezielter, möglicherweise falscher Informationen dienen. Sind wir nun bereit, unsere – grundrechtlich geschützte – Privatsphäre freiwillig, wohl oft auch ohne es zu wissen, aufzugeben?

Schließlich wackeln in manchen Staaten auch die drei Säulen der Verfassung. Sinnvoll sind Menschenrechte ja nur dann, wennman sich darauf berufen und sie durchsetzen kann. Diese Rolle haben typischerweise Verfassungsgerichte. Wenn nun – wie in einem unserer Nachbarstaaten geschehen – dem Verfassungsgericht die Zuständigkeit genommen wird, Gesetze an den Grundrechten zu prüfen, gerät dieses Gleichgewicht ins Wanken.

Menschenrechte gehören zu den größten Errungenschaften der westlichen Kultur und sind Ausdruck unserer gesellschaftlichen Grundwerte. Eingriffe in sie stehen daher auch mit ihnen in Konflikt. Wenn Menschenrechte, unter welchem Vorwand immer, beschränkt werden, sollte allen Menschen bewusst sein, welchen massiven Eingriff in die Position des Einzelnen das bedeutet. Dieser Eingriff kann im Kleinen oder auch unter dem Vorwand des Schutzes von – dem gesellschaftlichen Wohl übergeordneten – Handelsfreiheiten durch die Aushöhlung der nationalen Gerichtsbarkeit erfolgen. Erinnert sei bloß an den Aufschrei nach dem Attentat auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“, einer massiven Verletzung der – auch grundrechtlich geschützten – Pressefreiheit. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2017)

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