Gläubigerschützer können mit neuem Privatkonkurs leben

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Einige ursprünglich geplante Nachteile seien abgewendet worden, hieß es.

Der Gläubigerschutzverband KSV1870 zeigt sich über die jüngsten Abänderungen im Privatkonkursrecht im Justizausschuss doch noch erfreut. Kam im Vorfeld vom KSV wie auch von anderen Verbänden wie AKV und Creditreform massive Kritik an Erleichterungen für Privatschuldner, so seien ursprünglich geplante Nachteile für Gläubiger doch noch abgewendet worden, so der KSV1870 am Montag in einer Aussendung.

Dass das Abschöpfungsverfahren doch nicht von sieben auf drei Jahre, sondern auf fünf Jahre verkürzt wird, sobald auch die Zustimmung im Nationalrat erfolgt ist, biete Gläubigern doch noch die Möglichkeit, Zahlungen von Privatschuldnern zu erhalten. Schließlich würden erst nach einigen Jahren der Abschöpfung nennenswerte Beträge fließen, so KSV-Experte Hans-Georg Kantner.

Auch der Zahlungsplan behalte künftig seine Bedeutung, so Kantner. Das sei für die Schuldner "eine Erleichterung" und entlaste die Gerichte. Fast drei Viertel der Schuldner hätten bisher eine direkte Einigung mit den Gläubigern geschafft.

Kritik an Wegfall der Mindestquote

Weiter in der Kritik der Gläubigerschutzverbände steht das Aus für eine zwingende Mindestquote von zehn Prozent (so viel musste der Schuldner bisher mindestens zurückzahlen, wenn er sich mit dem Gläubiger auf keine geringere Rückzahlung einigen konnte). "Diese neue Regelung wird von manchen Konsumschuldnern als Einladung zum Missbrauch angesehen werden und bedarf daher noch intensiverer Überprüfung der Obliegenheiten", schreibt der KSV. Diskussionen zu Einleitungshindernissen seien daher programmiert und würden zu mehr Aufwand für Gerichte führen. "In Zukunft wird auch die Art der Schuldenbegründung und die Bemühung der Schuldner stärker zu thematisieren sein", bekräftigte Kantner. "Unter Umständen wird sich erweisen, dass Schuldner es nicht leichter, sondern sogar schwerer finden werden, ihre Schulden zu regulieren", so seine Warnung.

(APA)

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