Freiwillige Frauenquote in der Landwirtschaftskammer eingeführt

Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes
Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann SchultesFOLTIN Jindrich / WB
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In Nominierungsprozessen für Führungsfunktionen in der Landwirtschaftskammer soll eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent erreicht werden.

Um die Chancengleichheit von heimischen Bäuerinnen und Bauern zu erreichen, hat die Landwirtschaftskammer die "Charta für eine partnerschaftliche Interessenvertretung" im April ins Leben gerufen. In Nominierungsprozessen für Kammer-Führungsfunktionen soll eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent erreicht werden. Die Charta wird nun von der Bauernvertretung in den Bundesländern umgesetzt.

Die zwölfseitige Charta wurde von allen Bundesländer-Präsidenten und dem Österreich-Präsidenten der Landwirtschaftskammer, Hermann Schultes, und der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Landwirtschaftskammer Österreich, Andrea Schwarzmann, beschlossen. Am Montag präsentierten der Kärntner Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler und Landesbäuerin Sabine Sternig die neue Charta.

Der Frauenanteil bei landwirtschaftlichen Betriebsleitern lag zuletzt bei 34 Prozent. Zusätzlich werden 14 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Ehegemeinschaften geführt.

Die Charta besteht aus einer Beschreibung der Ausgangssituation, Präambel, Haltungen, Handlungsfelder, Verantwortung, Monitoring und Empfehlungen für Maßnahmen. "Konsequente Verfolgung des Ziels von mindestens 30 Prozent Frauenanteil in Nominierungsprozessen", heißt es darin. "Proaktive Ansprache von Frauen für alle Führungsebenen und Gremien", wird als Maßnahme empfohlen. Die Vereinbarkeit von Familie, Betrieb und öffentlicher Funktion soll auch verbessert werden.

Die Charta gelte für die Landwirtschaftskammer könne aber auch von anderen landwirtschaftlichen Organisationen übernommen werden, sagte Josef Siffert, Sprecher der Landwirtschaftskammer Österreich, zur APA.

Alle drei Jahre soll der Fortgang des Projektes laut Charta durch eine externe Stelle in Zusammenarbeit mit der ARGE Österreichische Bäuerinnen und der Landwirtschaftskammer Österreich evaluiert werden. Das Monitoring umfasst qualitative und quantitative Bewertungen.

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(APA)

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