Wenn das Gewissen mehr wert ist als die Fraktion

Archivbild eines Abstimmung im deutschen Bundestag in Berlin.
Archivbild eines Abstimmung im deutschen Bundestag in Berlin.imago/Christian Thiel
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Wenn die Parteichefs einen Gewissensentscheid ausrufen - so wie im deutschen Bundestag bei der Ehe für alle -, können Abstimmungen politisch entzerrt werden.

Wenn Angela Merkel die Unions-Abgeordneten dazu aufruft, bei der Ehe für alle nach ihrem Gewissen abzustimmen und nicht nach Fraktionszwang, ist der erste Gedanke des politisch interessierten Beobachters stets: Wie denn sonst? Doch die Fraktion ist für Parlaments-Abgeordneten die politische Überlebensstrategie.

Ohne Fraktion ist man von der Arbeit in den Ausschüssen abgeschnitten, die politische Plattform fehlt. Dementsprechend wird normalerweise im Vorfeld einer Abstimmung ein Konsens in der Regierung gesucht, mit der die jeweiligen Fraktionen dann überzeugt werden können. Hat sich die Regierung einmal auf ein Gesetz einmal geeinigt, gilt es als schweres Foul von Parlamentariern an ihrer eigenen Partei, nicht dafür zu stimmen. So mancher musste sein Gewissen da schon einmal dezent ignorieren.

Umso bemerkenswerter, dass die Entscheidung über die "Ehe für alle" in der regierenden deutschen Union womöglich zu einer Gewissensentscheidung gemacht wird - die Abgeordneten von CDU und CSU wären dann von der sogenannten Fraktionsdisziplin im Deutschen Bundestag befreit. Solch ein Vorgehen ist besonders bei sensiblen Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich erprobt - zuletzt etwa in dieser Legislaturperiode bei der Abstimmung über die Sterbehilfe 2015.

Abgeordnete sind nicht an Weisungen gebunden

An sich ist die Gewissensentscheidung viel näher am Grundgesetz als die Fraktionsdisziplin. Denn das Grundgesetz garantiert, dass Abgeordnete an keine Weisungen gebunden und in ihrer Stimmabgabe frei sind.

Dennoch unterwerfen sich die Abgeordneten in aller Regel der Fraktionsdisziplin. Rein formal stimmt jeder Bundestagsabgeordnete freiwillig mit seiner Fraktion. Nicht aus einem rechtlichen Zwang, sondern aus politischer Vernunft. Bei strittigen Themen wird allerdings häufig Druck auf Abgeordnete ausgeübt. Um dieses Spannungsfeld aufzulösen, ist die Gewissensentscheidung ein Mittel.

(APA/AFP)


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