Rücknahme von VW-Dieselautos „Einzelfälle“

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Der VW-Konzern hat einige Fahrzeuge mit manipuliertem Dieselmotor zurückgenommen.

Wien/Wolfsburg. Die Autos in Europa sind in Ordnung, deshalb gibt es auch keinen Rückkauf von Dieselfahrzeugen mit manipulierten Motoren wie in den USA: Das war bisher die Linie von Volkswagen. Doch von dieser strikten Politik hat sich der deutsche Autobauer in einigen Fällen in Deutschland und Österreich verabschiedet. Das seien „Einzelfälle“ und „Ausnahmen“, erklärt der Konzern.

Konkret ging es in Deutschland um Urteile von Landgerichten zwischen Ende April und Mitte Mai. Dabei wurde den Klägern recht gegeben, Volkswagen muss die manipulierten Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Gegen diese Urteile ging VW – entgegen der bisherigen Praxis – nicht in Berufung.

„Das wird eine Ausnahme bleiben“, sagte ein VW-Sprecher der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Das Unternehmen halte trotz dieser Urteile an seiner Auffassung fest, „dass eine Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG gegenüber Käufern betroffener Fahrzeuge nicht in Betracht kommt“.

Abschlag für Nutzung

Auch in Österreich hat der Konzern bereits Fahrzeuge zurückgenommen. Dabei ging es um außergerichtliche Einigungen mit den Klägern, die wegen der manipulierten Dieselmotoren das Gericht angerufen hatten. Nach verschiedenen Informationen ist die Zahl der Fälle einstellig.
Ein Sprecher der Porsche Holding erklärte, die Rücknahmen hingen nicht kausal mit der Manipulation der Dieselmotoren zusammen. Man versuche sich generell mit einem Kunden zu einigen, wenn dieser mit seinem Auto unzufrieden sei, so der Sprecher.

„Im Einzelfall wurden Fahrzeugeintäusche auf Kundenwunsch durchgeführt, sofern dies aus prozessökonomischer Sicht der beklagten Partei sinnvoll und zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit erforderlich war“, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Lösung sehe dabei vor, dass der Kunde ein neues Fahrzeug kauft und sein altes dafür zurückgenommen wird. In den Fällen in Deutschland verrechnete VW eine Nutzungsgebühr für das alte Fahrzeug.

Juristen glauben, dass VW mit der Vorgangsweise versucht, Verfahren außergerichtlich zu bereinigen, die negativ ausgehen könnten. Ein rechtsgültiges Urteil, das VW zur Rücknahme verpflichtet, hätte weitreichende Folgen. (red./ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.06.2017)

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