Höchstgericht entscheidet morgen über dritte Piste

Die Presse/Clemens Fabry
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Der Verfassungsgerichtshof verkündet am Donnerstag seine Entscheidung über das Nein des Bundesverwaltungsgerichts. Das Land Niederösterreich und die Flughafen Wien AG haben sich dagegen beschwert.

Morgen fällt eine Vorentscheidung über die dritte Piste am Flughafen Wien: Um zehn Uhr wird Präsident Gerhart Holzinger mündlich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über die Beschwerden der Flughafen Wien AG und des Landes Niederösterreich gegen das Veto des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) verkünden.

Ein Dreiersenat des BVwG hat am 2. Februar überraschend die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer dritten Piste verweigert. Die Richter begründeten ihren Spruch mit dem Überwiegen des öffentlichen Interesses daran, „dass es in Österreich zu keinem markanten Anstieg an Treibhausgas-Emissionen kommt“. Dieses Interesse sei wichtiger als die „verschiedensten öffentlichen Interessen, die für die Errichtung des Vorhabens sprechen“. Der Senat hat sich dabei auf nationale und international eingegangene Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen berufen. Die Bundesverfassung und die niederösterreichische Landesverfassung würden dem Umweltschutz und vor allem dem Klimaschutz einen „besonderen Vorrang“ einräumen, so das BVwG.

Die Flughafen Wien AG und das Land Niederösterreich haben diese Entscheidung vor dem VfGH bekämpft. Sie werfen dem BVwG die denkunmögliche Anwendung des Luftfahrtgesetzes vor und machen u.a. geltend, dass die Treibhausgas-Emissionen nicht dem Flughafen, sondern den Fluglinien zugerechnet werden müssten. Außerdem könnten Staatszielbestimmungen ohne weitere Konkretisierung kein Hindernis für die Genehmigung eines Vorhabens sein.

Der VfGH könnte die Entscheidung des Gerichts als verfassungswidrig aufheben; er könnte die Beschwerden aber auch abweisen und den Fall an den Verwaltungsgerichtshof abtreten, der ohnehin ebenfalls mit Beschwerden befasst ist. Während der VfGH nur schwere Fehler aufgreifen kann, die in die Verfassungssphäre reichen, nimmt der Verwaltungsgerichtshof eine Feinprüfung auf mögliche Gesetzesverstöße vor.

Am wenigsten wahrscheinlich ist eine Entscheidung der dritten Art: Theoretisch könnte der VfGH auch ohne nähere Prüfung die Behandlung der Beschwerde als aussichtslos ablehnen. Das käme sehr überraschend, weil der Gerichtshof zu Beginn der laufenden Sommersession angekündigt hat, über die dritte Piste zu beraten.

(kom)

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