Nationalrat hat Primärversorgungsgesetz beschlossen

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NATIONALRAT: RENDI-WAGNERAPA/ROBERT JAEGER
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Die Zentren sollen Erstanlaufstellen in der Versorgung außerhalb der Spitäler sein. Gesundheitsministerin Rendi-Wagner sieht darin eine "gute Lösung, die allen Menschen etwas bringen wird".

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP hat der Nationalrat am Mittwoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sogenannten Primärversorgungseinrichtungen im Gesundheitswesen geschaffen. Sie sollen künftig Erstanlaufstellen in der Versorgung außerhalb der Spitäler sein. Die FPÖ warnte deshalb vor dem Ende des Hausarztes.

Mit vollem Titel nennt sich das Vorhaben "Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 - GRUG", das "Primärversorgungsgesetz - PrimVG" ist ein Teil davon. Die darauf basierenden Zentren - bis 2021 will man österreichweit 77 zusammenbringen - sollen sich durch gute Erreichbarkeit, längere Öffnungszeiten und umfassende Leistungen auszeichnen. Als Anschubfinanzierung sind 200 Millionen Euro reserviert. Personell sollen die Einheiten aus einem Kernteam aus Allgemeinmedizinern und Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe bestehen. Sie können in Form einer Gruppenpraxis, eines selbstständigen Ambulatoriums oder im Rahmen eines Netzwerks betrieben werden. Je nach Bedarf sollen auch Kinderärzte, Hebammen, Psychologen etc. eingebunden werden.

Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Krankenversicherungsträgern ist ein Primärversorgungsvertrag, wobei jedenfalls die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse Vertragspartner sein muss. Eine an einem Standort eingerichtete Einrichtung kann lediglich in der Organisationsform einer Gruppenpraxis oder als selbstständiges Ambulatorium geführt werden. Wird ein Netzwerk gebildet, kann dieses nur aus freiberuflich tätigen Ärzten, Gruppenpraxen sowie anderen Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren Trägerorganisationen gebildet werden.

Die rechtliche Grundlage bildet ein neuer, bundesweit einheitlicher und eigenständiger Primärversorgungs-Gesamtvertrag, der zwischen dem Hauptverband und der Ärztekammer abzuschließen ist. Die Möglichkeit, sich als Gesellschafter an einer Primärversorgungseinheit in Form eines selbstständigen Ambulatoriums zu beteiligen, wird auf gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, gesetzliche Krankenversicherungsträger und Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände) eingeschränkt.

"Gute Lösung, die allen Menschen etwas bringen wird"

Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) sprach von einer "guten Lösung, die allen Menschen etwas bringen wird", nämlich sowohl den Patienten, den Ärzten und den Vertretern anderer Gesundheitsberufe. Erwin Spindelberger (SPÖ) und Erwin Rasinger (ÖVP) sahen das ähnlich, wobei Letzterer - selbst Allgemeinmediziner mit Ärztekammer-Background - hervorhob, dass der Hausarzt in jeder Gemeinde für die ÖVP das Rückgrat bleibe.

Seitens der FPÖ kritisierte Dagmar Belakowitsch-Jenewein das Herausdrängen eben jenes Hausarztes, und das, nachdem erst gestern der designierte ÖVP-Chef Sebastian Kurz eine Stärkung verlangt hatte. Die Grünen orteten ganz im Gegenteil die Erweiterung eines ärztelastigen Gesundheitssystems. Die Neos verlangten die Anstellung von Ärzten bei Ärzten, das Team Stronach kritisierte die schwammigen Formulierungen im Gesetz. Auch eine Reihe von Anträgen wurde im Rahmen der Gesundheitsdebatte angestimmt. So verlangten FPÖ und Team Stronach ein Foto auf der E-Card, was mit Regierungsmehrheit - und damit auch den Stimmen der ÖVP - abgelehnt wurde. Ebenso erging es einem blauen Antrag zur generellen Regress-Abschaffung im ASVG.

(APA)

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