Compliance-Experte: "Bei Geschäftsessen soll jeder selbst bezahlen"

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Business people having business lunch in restaurant model released Symbolfoto property released PUBL(c) imago/Westend61 (imago stock&people)
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Geldgeschenke von Patienten und große Geschenke von Eltern an Lehrer sollen verboten werden, rät Roman Sator von KPMG Ärzten, Pfleger und Schuldirektoren.

2012 wurde das Korruptionsstraffrecht in Österreich verschärft. Diese Maßnahme hat in Österreichs Wirtschaft zu einem Umdenken geführt. Die Rechtmäßigkeit von Essens- und Reiseeinladungen, "Provisionen", Trinkgeld und Weihnachtsgeschenken wird nun von den Unternehmen streng geprüft. "Compliance ist keine Modeerscheinung", sagte Roman Sartor, Compliance-Experte bei KPMG Österreich, am Mittwoch vor Journalisten in Wien.

Das Thema Compliance betreffe nicht nur große Unternehmen, die sich strenge Regeln gegen Korruption und Preisabsprachen gegeben haben, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Organisationen, sagte Sartor. Trinkgeld für Ärzte und Pfleger sowie "Pickerl"-Überprüfer und große Geschenke für Lehrer von der Elterngemeinschaft sieht Sartor sehr kritisch. Lehrer und Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitssektor sind Amtsträger und dürften keine Geldgeschenke und Gutscheine annehmen. Auch Kfz-Mechaniker wären bei der §57a-Begutachtung (Pickerl) Amtsträger.

"Anfüttern" wird strenger geahndet

Der Compliance-Experte rät Schuldirektoren und Führungskräften im Gesundheitssektor Geldgeschenke von Patienten und große Geschenke von Eltern an Lehrer zu verbieten. Auch Unternehmen sollten auf Weihnachtsgeschenke an Geschäftskunden verzichten und das eingesparte Geld lieber für karitative Zwecke spenden. Bei Geschäftsessen empfiehlt Sartor, dass sich jeder der Teilnehmer selbst sein Essen und die Getränke bezahlt. "Schuld ist nicht Compliance, sondern Nicht-Compliance", betonte der Experte. Beispielsweise im Pharmasektor - Stichwort Ärzteeinladungen zu Kongressen - habe sich in den vergangen Jahren sehr viel zum Besseren verändert.

Mit der Novelle des Korruptionsstrafrechts 2012 ist der Amtsträgerbegriff ausgeweitet worden, die Geschenkannahme sowie das "Anfüttern" werden nun schärfer geahndet. Seitdem gelten alle Mitarbeiter von Gebietskörperschaften, öffentlichen Firmen sowie alle Unternehmen und Organisationen, die vom Rechnungshof geprüft werden, als Amtsträger. Das Korruptionsstrafrecht soll verhindern, dass ein Amtsträger seine Position missbraucht und sich dadurch einen Vorteil verschafft.

Schließung von Edel-Restaurants: "Schwachsinn"

Dass Feinkostläden und Edelrestaurants aufgrund von Firmen-Compliance-Richtlinien und dem angeblich daraus entstandenen Einnahmenausfall zusperren mussten, hält Sartor für einen "völligen Schwachsinn". Auch die Salzburger Festspiele hätten im Jahr 2012 das verschärfte Korruptionsstrafrecht und die Auswirkungen auf das Sponsoring und Firmen-Tickets beklagt und in den folgenden Jahren dennoch geschäftlich reüssiert.

Umdenken seit Siemens-Skandal

Der große Siemens-Korruptionsskandal im Jahr 2006 und darauffolgende Milliardenstrafen für den deutschen Industriekonzern haben international zu einem Umdenken geführt. Seitdem haben internationale Konzerne strenge Compliance-Richtlinien eingeführt.

Das kürzlich aufgedeckte Baukartell in Österreich rund um verbotene Preisabsprachen und Bestechungsverdacht zwischen 2005 und 2015 ist für Sartor ein Lehrbuch-Beispiel für "Non-Compliance". Weil in diesem Fall die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittle, würden den involvierten Mitarbeitern auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Laut einem Evaluierungsbericht von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im Herbst 2016 hat sich am stärksten ausgewirkt, dass jetzt auch Organe und Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen als "Amtsträger" dem Korruptionsstrafrecht unterliegen. Zwölf Prozent der 2013 an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung herangetragenen Fälle können auf das verschärfte Korruptionsstraffrecht 2012 zurückgeführt werden, 2014 und 2015 waren bereits 15 Prozent aller Fälle von den Änderungen betroffen.

Auch beim Delikt der Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten und Beauftragten schlugen sich die Verschärfungen deutlich nieder: Insgesamt fielen 2013 13 Strafsachen, 2014 28 Strafsachen und 2015 37 Strafsachen bei den Staatsanwaltschaften an. 2014 wurden fünf und 2015 vier Anklagen eingebracht, auf deren Basis bisher drei Verurteilungen und vier Freisprüche ergingen. 2013 wurden 38 Personen als Beschuldigte geführt, im Jahr darauf waren es 89 und 2015 64.

(APA)

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