Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur geplanten dritten Piste am Flughafen Wien war dann doch überraschend deutlich.
Es glich einer Kombination aus Zeugnis und erster Lektion für Juristen, was VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag an die Adresse des Bundesverwaltungsgerichts verkündete, das den Bau der Piste untersagt hatte. Das Zeugnis besteht aus einem glatten Nichtgenügend, die Lektion aus dem Hinweis, dass Urteile aus dem Gesetz abzuleiten und nicht aus der Luft zu greifen sind – und sei diese durch noch so schöne politische Bekenntnisse geschützt.
Das Verwaltungsgericht erster Instanz hatte die Ziele, das Klima zu schützen und den Bodenverbrauch zu beschränken, als wichtiger bewertet als das Vorhaben, den Flughafen auszubauen. Damit hatte es die Rechtslage so grob verkannt, dass die Entscheidung gegen die dritte Piste mit „Willkür“ belastet war. Das ist im Vokabular des Verfassungsgerichtshofs ein gängiger Ausdruck für Gesetzesverletzungen, die so gravierend sind, dass sie zugleich gegen die Verfassung verstoßen.